Abmahnung der RAe Kreimer Mülders Allesch wegen eines Fotos

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Kanzlei geht für Rechteinhaber gegen unerlaubte Verwendung von geschützten Bildern im Internet vor

Die Rechtsanwaltskanzlei Kreimer Mülders Allesch aus Essen verfolgt für einzelne Fotografen Urheberrechtsverletzungen wegen einzelner Fotos. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, ein konkret bezeichnetes und der Abmahnung als Kopie beigefügtes Foto ohne Berücksichtigung von Urheberrechten auf ihre Homepage eingestellt und Dritten zu einem Download bereitgestellt zu haben.

Von den Abgemahnten verlangen die Anwälte innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadens- und Aufwendungsersatzes in Höhe von insgesamt 809 €.

Häufig ist der Sachverhalt nicht so eindeutig wie im Abmahnschreiben dargelegt; es lohnt sich daher oft, sich gegen eine Abmahnung zu wehren.

Dazu sollten Sie

  • keinen Kontakt zur Anwaltskanzlei Kreimer Mülders, Allesch aufnehmen,
  • die gesetzten Fristen einhalten,
  • die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  • keine voreiligen Zahlungen leisten und
  • sich von einem spezialisierten Rechtsanwalts beraten lassen.

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben nebst Anlagen am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir überprüfen die Abmahnung.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.