Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte wegen The Expendables 3

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Kanzlei mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH illegales Filesharing von Film über Tauschbörsen ab

In der Abmahnung von Sasse und Partner wegen The Expendables 3 wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Gegen diese Abmahnung gibt es durchaus die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Vorbehaltlos und ungeprüft muss auf die Forderung nicht eingegangen werden. Abhängig von einer Einzelfallprüfung ergeben sich oft Argumente, die eine Zurückweisung der Summe zumindest in Teilen möglich macht.

In der Selbstverteidigung kann der Abgemahnte nur wenig erreichen. Optimal vertreten kann im Abmahnfall nur ein Anwalt, der die Abmahnung argumentativ angreift. Wer sich im Zusammenhang mit der Sasse und Partner Abmahnung wegen The Expendables 3 näher mit dem Thema auseinandersetzt, der wird in diversen Foren den weitverbreiteten Rat finden, eine Mustererklärung aus dem Internet zu verwenden und die Geldzahlung zu verweigern. Dieses ist eine Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum die Angelegenheit aufzuschieben. Die Gegenseite wird jedoch nicht einfach auf die Geldforderung verzichten. Selbst mit Abgabe einer Unterlassungserklärung „aus dem Internet“ besteht immer noch der Zahlungsanspruch. Was dann in der Regel folgt, sind weitere Zahlungsaufforderungen – im Internet auch als Bettelbriefe fehlbezeichnet - und im schlechtesten Fall eine Klage.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Forderung aus der Sasse und Partner Abmahnung wegen Expendables 3 auch in dem Umfang Folge geleistet werden muss, wie es von der Gegenseite gefordert wird.

In der Sasse und Partner Abmahnung wegen Stolen ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte nicht verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben, die im Optimalfall von einem Anwalt verfasst ist. Die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und bedürfen einer Abmilderung in unterschiedlichen Punkten: Es muss sichergestellt werden, dass der Unterzeichner der Erklärung nicht mehr versichert als wirklich notwendig ist. Der Gesetzgeber hat einen gewissen Rahmen vorgegeben, welche Anforderungen an eine wirksame Unterlassungserklärung gestellt werden. Darüber hinaus muss der Abgemahnte nichts versprechen. Weiter muss dafür gesorgt werden, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch die Möglichkeit besteht, die Geldforderung anzugreifen. Der geforderte Pauschalbetrag kann losgelöst von dem Unterlassungsanspruch und der Unterlassungserklärung gesehen werden.

Auch der Pauschalbetrag, der in der Abmahnung von Sasse und Partner wegen Expendables 3 gefordert wird, muss nicht „kampflos“ gezahlt werden. Zu einer optimal Verteidigung gehört es auch, den Geldbetrag kritisch zu prüfen. Die Praxis hat gezeigt, dass hier gute Chancen bestehen, den Betrag zu verringern oder etwa zurückzuweisen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Sasse und Partner für Expendables 3 erhalten haben, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Gespräch berät Sie Dr. Wachs zu den Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte

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