Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner: "Get Shaky"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, AbmahnungDerzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Ministry of Sound Recordings (Germany) die Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing in Internettauschbörsen ab.
Aktuell davon betroffen ist die unerlaubte Verbreitung des Songs „Get Shaky“ des Künstlers Ian Carey.
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Für den Auftraggeber verlangen Kornmeier & Partner die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR.
Die vorbereitete Unterlassungserklärung ist m.E. zu weitgehend und sollte so nicht unterschrieben werden.
Die von Kornmeier & Partner gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung deshalb umgehend anwaltlich prüfen und modifizieren lassen, da diese in der Regel zu weitgehend ist und ein Schuldanerkenntnis bzw. eine unbedingte Zahlungspflicht beinhaltet.
Wurde die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich nicht begangen, sollten Betroffene die Möglichkeiten einer wirksamen Rechtsverteidigung mit einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt erörtern.
Einen Anspruch auf Unterzeichnung der (weitgehenden) von den Anwälten vorbereiteten Unterlassungserklärung hat der Rechteinhaber aber auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung begangen wurde. In diesem Fall können durch eine anderslautende Formulierung zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.
Auch der geforderte Schadensersatz kann in der Regel mit anwaltlicher Hilfe reduziert werden.
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