Abmahnung der Kanzlei Denecken, von Haxthausen, Priess & Partner im Auftrage der ProPix GmbH
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Fotos, Bilder, ProPix GmbH, DeneckenKanzlei verfolgt weiterhin Urheberrechtsverstöße an Lichtbildern / Fotos für die ProPix GmbH
1. Wer verschickt die Abmahnungen?
Abgemahnt wird von einer der bekannteren Abmahnkanzleien Deutschlands, der Kanzlei Denecken, von Haxthausen, Priess & Partner.
In meinem heutigen Ratgeber geht es um Abmahnungen aus dem Bereich Lichtbilder bzw. Fotos im Auftrage der ProPix GmbH
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
2. Welche Forderungen stellt die ProPix GmbH?
Die Abmahner fordern zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.
Die Höhe des Geldbetrages hängt insbesondere von der Anzahl der Fotos / Lichtbilder ab.
Dabei gilt folgender Grundsatz: je mehr Fotos desto teuer kann die Abmahnung werden.
3. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Meine ausdrückliche Empfehlung: Nichts zahlen, nichts unterschreiben!
Zunächst müsste geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sollte dieses nämlich nicht der Fall sein, kann die Forderung der Abmahner sogar in voller Höhe zurückgewiesen werden.
Sollten Sie hingegen eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, wäre zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Aber auch in diesem Fall lässt sich der geforderte Pauschalbetrag mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation oftmals deutlich herunterhandeln.
Hierbei unterstützt Sie die Kanzlei Dr. Newerla gerne.
4. 1x1 bei Abmahnungen
1. Kein Kontakt zu den Abmahnern!
2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
3. Fristen einhalten!
4. Vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!
Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern bzw. Fotos von der ProPix GmbH erhalten? Wir helfen Ihnen gerne. Wir kennen die Abmahner und wissen genau wie zu reagieren ist.
Oberstes Ziel für mich: Kein Geld für die Abmahner!
Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der Umgebung kommen, ist dieses keine Hürde. Gerne vertritt Sie meine Kanzlei kompetent und bundesweit.
Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch anrufen. Hierzu wäre eine Übermittlung der Abmahnung im Vorfeld per E-Mail vorteilhaft. Fragen Sie nach meinen günstigen Pauschalpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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