Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Christian Königseder "Glasperlenspiel" der Gruppe "Echt"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Echt, Abmahnkosten, Musikstück, Unterlassungserklärung, Vergleich
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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit für Herrn Christian Königseder im Zusammenhang mit dem Musiktitel "Glasperlenspiel" der Künstlergruppe "Echt" ab

In den letzten Tagen und Wochen erreichen meine Kanzlei verstärkt urheberrechtliche Abmahnungen insbesondere aus dem Bereich des Filesharing. In den meisten dieser Fälle handelt es sich um Abmahnungen im Zusammenhang mit der Musikindustrie.

1. Von wem wird abgemahnt?

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

In letzter Zeit sind mehrere Abmahnungen FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in meiner Kanzlei von Mandanten vorgelegt worden.

Dabei handelte es sich im mehreren Fällen um Abmahnungen im Namen von Herrn Christian Königseder für das Lied „Glasperlenspiel“ der Künstlergruppe „Echt“.

2. Was genau wird eigentlich abgemahnt?

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Urheberrechte an dem Musikstück „Glasperlenspiel“ der Gruppe „Echt“ durch das Einstellen in sog. Online-Tauschbörsen ( P2P, also Peer-to-Peer; Filesharing) verletzt zu haben.

3. Was wird genau gefordert?

Zunächst wird der Abgemahnte aufgefordert, innerhalb einer relativ knapp bemessenen Frist von wenigen Tagen eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.

Gleichzeitig wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 450 € von den FAREDS-Anwälten für ihren Mandanten gefordert. Hierbei handelt es sich um die pauschalisierte Geltendmachung der behaupteten Schadensersatzansprüchen sowie der Abmahnkosten.

Zudem wird zusammen mit der Unterlassungserklärung ein Vergleich in Höhe von 450.- € zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit angeboten.

4. Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Mit dem Abmahnschreiben soll offensichtlich Druck auf den Abgemahnten aufgebaut werden. Es ist von hohen Streitwerten sowie Schadensersatzzahlungen im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Rede.

Trotz dieser Ankündigungen sollten Sie im Falle einer Abmahnung (das gilt übrigens im Grundsatz für jede Abmahnung) bitte zunächst die Ruhe bewahren. Keinesfalls sollten Sie vorschnell selber mit der Gegenseite in Kontakt treten.

Die von den FAREDS-Anwälten gesetzten Fristen sollten Sie zwar keinesfalls ignorieren, weil die Gegenseite dann tatsächlich gerichtliche Schritte einleiten könnte, womit weitaus höhere Kosten verbunden wären), die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte aber bitte nicht vorschnell abgegeben werden!

Mit der Abgabe dieser vorgefertigten Unterlassungserklärung würden Sie ansonsten nämlich sowohl in Bezug auf den behaupteten Urheberrechtsverstoß (also das Herunterladen bzw. Bereitstellen des Musiktitels „Glasperlenspiel“ der Gruppe „Echt“ zum Download über das Internet) als auch den geforderten Betrag in Höhe von 450.- € abgeben.

Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie die Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen haben, könnte der Abmahner Sie an dieser Erklärung festhalten.

Hierbei sollten Sie bitte bedenken, dass eine Urheberrechtsverletzung nach dem Urhebergesetz auch strafbar sein kann und die Abgabe dieser Erklärung somit auch als strafrechtliches Schuldanerkenntnis qualifiziert werden könnte.

Sollte eine fachmännische Prüfung ergeben, dass hier tatsächlich ein Urheberverstoß vorliegt, sollte eine modifizierte (also entschärfte) Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses ist nach der geltenden Rechtsprechung völlig ausreichend.

Mit einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung würden Sie im besten Fall eine wirksame Unterlassungserklärung abgeben, sich zudem zur Zahlung einer Strafe für den Wiederholungsfall (das ist leider nach dem Gesetz erforderlich) verpflichten, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Zuerst müsste natürlich geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Sofern nachweisbar kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, müsste theoretisch auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Dieses muss aber zunächst im Einzelfall abschließend geprüft werden.

Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung objektiv vorliegen sollte (z.B. genügt es, wenn Sie einen W-LAN-Anschluss haben und diesen nicht ausreichend gegen Zugriffe von außen absichern), so lassen sich im Einzelfall mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die Gesamtkosten für eine schnelle außergerichtliche und endgültige Einigung durch einen Vergleich oftmals deutlich senken.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten Sie also bitte wie folgt vorgehen:

1.Bitte nicht voschnell mit der Gegenseite in Kontakt treten (weder schriftlich noch telefonisch).

2.Keinesfalls ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden.

3.Die gesetzten Fristen sollten Sie keinesfalls ignorieren!

4.Noch vor Ablauf der gesetzten Fristen sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden (erst dann ist eine Einschätzung möglich, ob überhaupt und gegebenenfalls wie in Ihrem individuellen Fall reagiert werden sollte).

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Folgende Preisstaffelungen kann ich Ihnen anbieten:

Abmahnkosten Festpreis
Bis 450.- €139.- €
Bis 650.- €159.- €
Bis 850.- €179.- €
Bis 1050.- €199.- €
Bis 1250.- €219.- €
Über 1250.- €239.- €

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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