Abmahnung der Apple Inc. durch die Kanzlei Bird & Bird

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Abmahnung der Apple Inc. durch die Kanzlei Bird & Bird

Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, mahnt die Düsseldorfer Niederlassung der Kanzlei Bird & Bird LLP derzeit im Auftrag der Apple Inc. Händler ab, die im Internet Smartphones vertreiben. Betroffen sind Anbieter von Geräten, die dem Apple iPhone ähneln.

Nach dem „ i9 “ ist Gegenstand der kostenpflichtigen Abmahnungen nun auch das KA08 mini des chinesischen Herstellers CECT, welches vornehmlich über die Auktions-Plattform eBay vertrieben wird.

Bird & Bird LLP fordert die Verkäufer zur Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 8.112,60 auf. Diese Summe ergibt sich bei dem von der Kanzlei zugrundegelegten Streitwert von EUR 1.000.000 .

Der Vorwurf: Die Verwendung eines nahezu identischen Designs verletze geschützte Rechtspositionen der Apple Inc. Eine Bevollmächtigung des kalifornischen Computerherstellers liegt dem Schreiben bei.

Auch das KA08 trägt weder das bekannte Apple-Logo, noch ist die Software des Originals aufgespielt. Damit handelt es sich zwar markenrechtlich nicht um ein Plagiat, doch kann bereits die Nachahmung eines geschützten Designs eine Rechtsverletzung darstellen. Die Gestaltung des iPhone ist als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen. Dabei handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das dem Inhaber eine ausschließliche Nutzungsbefugnis gewährt.

Zwar ist das KA08 mini deutlich kleiner als das iPhone, doch sind Design, Farbgebung und die optische Darstellung des Menüs nahezu identisch. Die Übereinstimmung in diesen gestalterischen Merkmalen reicht aus um den Geschmacksmusterschutz zu eröffnen.

Als Verletzer kommt keinesfalls nur der Hersteller, sondern auch der Händler in Betracht. Auch durch das Anbieten, Bewerben und Vertreiben von Nachahmungen werden nämlich die Rechte des Inhabers verletzt.

Neben Unterlassungsansprüchen aus dem deutschen Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) und der entsprechenden europäischen Verordnung (GGVO) macht die Kanzlei Bird & Bird LLP Ansprüche auf Vernichtung der betroffenen Geräte und Auskunft über Vertriebswege, Lieferanten und Abnehmer geltend.

Da ein – dem Grunde nach bestehender – Schadensersatzanspruch nicht beziffert werden kann, wird die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Durch die vorschnelle Unterzeichnung der beigefügten Erklärung wird die Verletzungshandlung und das Bestehen sämtlicher geltend gemachter Ansprüche anerkannt. Dabei handelt es sich faktisch um ein Schuldanerkenntnis, das Sie unter Umständen 30 Jahre binden kann.

Die finanziellen Folgen sind indes kaum absehbar.

Angesichts der knapp bemessenen Fristen sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung der behaupteten Ansprüche entstehen angesichts des hohen Streitwertes erhebliche Kosten. Sichern Sie sich daher umgehend kompetente anwaltliche Hilfe.

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