Abmahnung bei eBay erhalten?

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Abmahnung bei eBay erhalten?

Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, gelten auch beim Verkauf über eBay nicht nur die gleichen Regeln wie beim Kauf an der Ladentheke, sondern darüber hinaus auch die Vorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr und das Fernabsatzgesetz. Insbesondere Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Marken und Namensrecht führen häufig zu teuren Abmahnungen. Beispielhaft für mögliche Verstöße sind hierbei die unberechtigte Übernahme von fremden Fotos, die unvollständige Anbieterkennzeichnung, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sowie unwirksame AGB-Klauseln und unvollständige Widerrufsbelehrungen zu nennen.

In all diesen Fällen kann der Benachteiligte dem Verantwortlichen mittels einer Abmahnung seinen Rechtsverstoß vorhalten und ihn zur künftigen Unterlassung seines Verhaltens auffordern. Da aber insbesondere Abmahnungen gegen nicht gewerbliche eBay-Verkäufer nicht immer wirksam sein müssen, empfehlen wir nach Erhalt der Abmahnung die umgehende Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, da dieser nicht nur feststellen kann, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, sondern gleichzeitig die vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Zudem ist es durch geschickte Verhandlungen auch bei berechtigten Abmahnungen zumeist möglich, die Kosten der Abmahnung erheblich zu reduzieren.

Gewerblichen eBay-Nutzern empfehlen wir zur Vermeidung von Abmahnungen grundsätzlich vorher die Verkaufsdarstellungen auf Rechtsmäßigkeit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.