Abmahnung azubi rechtens?

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Shannira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung azubi rechtens?

Hallo
Es geht um den Ausbildungsplatz meines Freundes ich habe das Gefühl das da so einiges falsch läuft.
Mein Freund hat mittlerweile seine 2. Abmahnung bekommen. Alle beide waren wegen zuspät kommen weil er mehrmals verschlafen hatte. Dies wundert mich aber auch nicht sonderlich da er von 5 Uhr morgens wo er aufstehen muss um um 6:30 Uhr auf der Arbeit zu sein bis mindestens 17 Uhr meistens aber eher 18/19uhr vereinzelt auch länger arbeitet statt bis 16 Uhr wie es im ausbildungs Vertrag steht. Die Überstunden werden nicht bezahlt der Chef meint lediglich das davon irgendwann der Führerschein bezahlt wird woran wir aber nach dem jetzigen stand wenig glauben. Mein freund ist im ersten Lehrjahr und hat am 1.12.15 angefangen wodurch er natürlich viel nachzuholen hat. Uns ist klar das man im ersten Lehrjahr keine besonders anspruchsvollen Aufgaben bekommt aber er darf eigentlich das ganze Jahr entweder nur schleppen oder putzen wird ab und an mal was gefragt aber beigebracht wird ihm nur in der schule (die einmal im monat eine Woche lang ist) was und laut dem Chef soll das reichen. Zudem wird er gezwungen samstags zu arbeiten was auch nicht bezahlt wird. Die jetzige abmahnung hat er wegen 8 Tagen die insgesamt 2std und 25 min Verspätung ergeben bekommen. Der Aufbau des Briefes ist auch merkwürdig da das Datum des Schreibens der 27.6.2016 ist aber erst heute am 7.9 2016 ankam.
Darunter beginnt der Brief :
" 2. Abmahnung
Sehr geehrter Herr...
Am 27.6.2016 erteilten wir Ihnen eine Abmahnung unteranderm wegen Unpünktlichkeit in der Berufsschule und am Arbeitsplatz. Leider müssen wir sie heute abmahnen. Sie sind am 26.7.2016, 2.8.2016, 11.8.2016, 24.8.2016 und am 29.8.2016 nicht pünktlich am Arbeitsplatz erschienenm am 30.8.2016, 31.8.2016 und 2.9.2016 waren sie nicht pünktlich in der Berufsschule sie sind insgesamt 2std und 25min zu spät gewesen."

Der Brief kam wie erwähnt heute als einschreiben die erste Abmahnung hatte er in die hand bei der arbeit bekommen und musste sie sofort unterschreiben.
nun frage ich mich ist das alles überhaupt rechtens?
Ich danke um antworten.
Mfg

-- Editier von Shannira am 07.09.2016 22:51

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Shannira):
nun frage ich mich ist das alles überhaupt rechtens?


Wiederholte Unpünktlichkeit kann abgemahnt werden.


Zitat (von Shannira):
am 30.8.2016, 31.8.2016 und 2.9.2016 waren sie nicht pünktlich in der Berufsschule


Das kann ja nicht mit zu langer Arbeit am Vortag zusammenhängen.

Zitat (von Shannira):
Zudem wird er gezwungen samstags zu arbeiten was auch nicht bezahlt wird.

Zitat (von Shannira):
um 6:30 Uhr auf der Arbeit zu sein bis mindestens 17 Uhr meistens aber eher 18/19uhr vereinzelt auch länger arbeitet statt bis 16 Uhr wie es im ausbildungs Vertrag steht.


Samstag ist ein Werktag und wenn im Unternehmen samstags gearbeitet wird und das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, spricht erstmal nichts gegen einen Einsatz. Die zulässige tägliche Arbeitszeit scheint hier aber regelmäßig überschritten zu werden (max. 10 Stunden + Pause).

Zitat (von Shannira):
Die Überstunden werden nicht bezahlt der Chef meint lediglich das davon irgendwann der Führerschein bezahlt wird


Angenommen der Azubi ist noch nicht volljährig, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch zu beachten. Dann sind täglich maximal 8,5 Stunden Arbeitszeit + Pause erlaubt (in der Landwirtschaft 9 Stunden); wöchentlich maximal 40 Stunden. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen zudem 12 Stunden liegen.


Empfehlung: eigene Arbeitszeitaufzeichnungen führen, denn sollte es zu einer Kündigung kommen, könnte man beim Schlichtungstermin der zuständigen Kammer diese Probleme bekannt geben

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#2
 Von 
Shannira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist volljährig aber soweit ich das zumindest gelesen hatte könnte man es verweigern samstags zu arbeiten wenn man den Rest der Woche auch schon komplett gearbeitet hat und diese Möglichkeit hat er nicht.
Die 12 Stunden pause sind auch nicht da.
Ja so eine Aufzeichnung werde ich wieder anfangen. Was das zu spät kommen wegen der Berufsschule betrifft liegt das einfach daran das er komplett keine Energie mehr hat. Am Wochenende schläft er wenn er nicht arbeiten muss schon mal bis zu 18 Stunden wacht nachmittags/ abends auf und ärgert sich das er wieder nichts mit mir und den Kindern unternehmen konnte ich lass ihn aber schlafen irgendwann muss er ja Energie tanken.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ retels

Bitte keine Halbwahrheiten schreiben! Das ist nonsense.

Samstag ist ein Werktag und wenn im Unternehmen samstags gearbeitet wird und das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, spricht erstmal nichts gegen einen Einsatz. Die zulässige tägliche Arbeitszeit scheint hier aber regelmäßig überschritten zu werden (max. 10 Stunden + Pause).

Azubis müssen grundsätzlich keine Überstunden machen, da diese keine Arbeitnehmer sind. Da sicher im Arbeitsvertrag ca. 40 Stunden/Woche vereinbart sind, ist eine Samstagsarbeit dann nicht mehr legitim.
Btw.: Woher weisst du, ob nicht im Arbeitsvertrag Mo-Fr vereinbart wurde?

Zum Thema Unpünktlichkeit: Zur Berufsschule unpünktlich zu kommen, ist nicht prickelnd. Das sollte geändert werden, da es sonst zu massiven Problemen führen kann - Kündigung.

Die Überstunden quasi mit der Unpünktlichkeit abzurechnen geht nicht. Einfach keine Überstunde mehr machen.

Das andere ist, dass eine Abmahnung zeitnah erfolgen muss. 27.06 ist mittlerweile 3 Monate her. Insofern sehe ich die Abmahnung für gegenstandslos an.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Bitte keine Halbwahrheiten schreiben! Das ist nonsense.


Gegen Samstagsarbeit spricht grundsätzlich erstmal nichts, was anderes steht da nicht:

Zitat (von Retels):
Samstag ist ein Werktag und wenn im Unternehmen samstags gearbeitet wird und das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, spricht erstmal nichts gegen einen Einsatz.


Zitat (von asd1971):
Btw.: Woher weisst du, ob nicht im Arbeitsvertrag Mo-Fr vereinbart wurde?


Weiß keiner mangels näherer Angaben der TE.

Zitat (von Shannira):
Er ist volljährig


Dann sind 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn einzuhalten.

Zitat (von asd1971):
Azubis müssen grundsätzlich keine Überstunden machen, da diese keine Arbeitnehmer sind.


Und wenn sie es machen, aus Angst um den Ausbildungsplatz oder das Klima der Zusammenarbeit die nächsten 2 Jahren, dann sind sie zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

-- Editiert von Retels am 08.09.2016 08:51

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Welche Wochenarbeitszeit steht denn im Vertrag?

Die Beschäftigung Volljähriger (auch Azubis) ist an 6 Tagen der Woche möglich; bis zu 48 Wochenstunden und 8 Stunden täglich.
Du machst auch keine Angaben zur Dauer der Pause(n).

Überstunden muss niemand leisten (grundsätzlich nur das vertragl. Vereinbarte) und in der Ausbildung sollen sie vermieden werden, keine Regelmäßigkeit darstellen. Sie sollen überhaupt nur dann vom Azubi verlangt werden, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und nicht dafür, personelle Engpässe zu kompensieren.

Wende dich an die zuständige Kammer und gleiche Vertrag und tatsächlich geleistete Arbeitszeiten ab, dann lässt sich feststellen, ob der Freund wirklich Überstunden leisten muss und wieviele (die dann zu dokumentieren und i. d. R. mit Freizeit auszugleichen sind).



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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von asd1971):
Bitte keine Halbwahrheiten schreiben! Das ist nonsense.


Gegen Samstagsarbeit spricht grundsätzlich erstmal nichts, was anderes steht da nicht:

Und wenn sie es machen, aus Angst um den Ausbildungsplatz oder das Klima der Zusammenarbeit die nächsten 2 Jahren, dann sind sie zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

-- Editiert von Retels am 08.09.2016 08:51


Die Hälfte aber nur zu erwähnen, ist aber für mich Halbwahrheiten...

Jetzt sind haben wir einen Konsenz. Allerdings würde ich einem Azubi nie anraten Überstunden zu machen:

1.: Vergütung wird nur gemäß dem Azubigehalt bezahlt. Sind dann die Stunden ca. 3-4 €,-.
2.: Freizeitausgleich gibt es selten - es gibt ja laufend was zu tun.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
27.06 ist mittlerweile 3 Monate her. Insofern sehe ich die Abmahnung für gegenstandslos an.
Zitat (von Shannira):
ie sind am 26.7.2016, 2.8.2016, 11.8.2016, 24.8.2016 und am 29.8.2016 nicht pünktlich am Arbeitsplatz erschienenm am 30.8.2016, 31.8.2016 und 2.9.2016 waren sie nicht pünktlich in der Berufsschule sie sind insgesamt 2std und 25min zu spät gewesen."

Ich sehe das durchaus als zeitnah. Es liegt lediglich ein Fehler im Erstelldatum vor. Das ist aber nicht tragisch.

-- Editiert von micbu am 08.09.2016 09:06

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#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von HeHe):


Überstunden muss niemand leisten (grundsätzlich nur das vertragl. Vereinbarte) und in der Ausbildung sollen sie vermieden werden, keine Regelmäßigkeit darstellen. Sie sollen überhaupt nur dann vom Azubi verlangt werden, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und nicht dafür, personelle Engpässe zu kompensieren.



Azubis müssen gar keine Leisten. Und seit wann Überstunden einen Ausbildungszweck dienen sollen, entbehrt jeglicher Logik, denn diese müssen während der Arbeitszeit geleistet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shannira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Pausen hat er ganz unterschiedlich und es kommt darauf an mit wem er auf der Baustelle ist. Im Ausbildungs Vertrag stehen keine Tage aber 8 Stunden am Tag das heißt 40 Stunden die Woche. Des Weiteren steht in der Anlage das der Auszubildende Schutzkleidung bereitstellen muss wenn diese nötig sind. Dies wird auch nicht gemacht mein Freund hat schon mehrmals nach einer Schutzmaske gefragt als Antwort bekommt er nur gesagt "das brauchst du nicht und wenn doch kaufe es dir doch selbst." Genauso wenn Sie mit dem gefährlichen Epoxidharz arbeiten er bekommt lediglich eine Schutzbrille. Er hat schon mehrmals versucht um 16 Uhr nach Hause zu gehen dann wurde ihm immer wieder gesagt "okay mach bitte nur noch das und dann das" und somit kann er wieder nicht weg. Und dann einfach zu gehen traut er sich nicht und wäre auch bestimmt nicht gut für das Arbeitsklima

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Richtig gelesen: Wenn niemand Überstunden leisten muss, dann auch der Azubi nicht!

Überstunden können durchaus dem Ausbildungszweck dienen: In einer Projektwoche des Unternehmens, in die die Azubis eingebunden sind, mit einem Projektthema, das einem Lernziel der Ausbildungsordnung entspricht, ist das z. B. der Fall. Solange es diesen Sinn verfolgt, die Überstunden freiwillig sind, in Freizeit ausgeglichen werden und eine Ausnahme darstellen, ist das völlig legitim - bei Volljährigen!

Die Überstunden, die hier geschildert werden, scheinen dem Zweck aber nicht zu dienen.

PS: Über die "zeitnähe" eine Abmahnung entscheidet letztendlich das AG, wenn die Abmahnung die Vorgeschichte einer Kündigung ist.

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