Abmahnung an Mieter möglich?

6. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)
Abmahnung an Mieter möglich?

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Unsere Mieter haben bisher mehr oder weniger regelmäßig ihre Miete gezahlt.
In den letzten Monaten kommt es aber immer häufiger vor, dass die Miete erst Mitte oder Ende des Monats eintrifft.
Keine Begründung warum, wieso, weshalb :(
Mit den beiden anderen Mietern haben wir keine Probleme. Dort gab es einmal einen Engpass, aber der Mieter meldete sich gleich bei uns und zahlte eben in dem Monat erst am 15.

Aber zu dem jetzigen Problem: Besteht die Möglichkeit, dass man den Mietern eine Abmahnung schreibt, wenn die Nicht-Zahlung der Miete erneut vorkommt, dass man sie kündigt?
Eigentlich wollen wir sie nicht unbedingt loswerden, sondern nur ein wenig 'bange machen', damit das Geld eben pünktlich überwiesen wird.

Wenn es die Möglichkeit zu einer Abmahnung gibt; hat vielleicht auch jemand nen Link parat, wo wir Vordrucke finden können???

Lieben Dank für alle Antworten :)

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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo teasy, aufgrund der unregelmäßigen Zahlungen kannst du ihn ohne weiteres abmahnen. Theoretisch könntest Du sogar kündigen.

Da Du nicht kündigen willst, schreibe ihn einfach einen kurzen Brief:

Sehr geehrter Mieter,

leider haben Sie in den letzten Monaten Ihre Miete immer wieder unregelmäßig beglichen. Dieses Verhalten kann von uns leider nicht mehr akzeptiert werden.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf,Ihre Mietzahlungen in Zukunft bis zum 3.Werktag des Monats auf unserem Konto eingehend bereit zu stellen.

Sollten Sie sich weiterhin nicht an Ihre vertraglichen Pflichten halten, sähen wir uns leider gezwungen das bestehende Mietverhältnis zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vermieter


So in der Art würde ich dem Mieter schreiben. Kannst auch gerne den genauen Wortlaut übernehmen.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo Avalon.

Das Problem ist, wenn Du mit den Mietern per Du bist, weil es ja eine zeitlang gut ging, aber das tut ja nichts zur Sache, kann man ja entsprechend ändern.

Wir wollten halt nur wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre und nicht gegen irgendwelche Rechte verstößt; von daher vielen lieben Dank :)

Schönen Tag :)

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#3
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Hinweis der gesetzlichen Bestimmung im Schreiben ist sicherlich auch nicht verkehrt.

§ 556b
Fälligkeit der Miete,

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo teasy, natürlich ist es grundsätzlich möglich, und es verstößt auch nicht gegen geltendes Recht.

Das Problem ist meistens die Vertraulichkeit, die sich bei manchen Mietverhältnissen einschleicht. Wenn dann aber das Geld ausbleibt, ist man in der Zwickmühle.

Mach dir keinen Kopf wegen dem Du, das läßt sich sehr schnell rückgängig machen. Rücksicht kannst Du Dir ehrlich gesagt auch nicht leisten, da Du sicherlich auch Deine regelmäßigen Verpflichtungen hast. Und das interessiert die feinen Herrschaften mit Sicherheit auch nicht.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich schließe mich den anderen Beiträgen an.

Selbstverständlich ist es möglich, den Mieter wegen verspäteter Zahlungen abzumahnen. Es ist sogar so, dass eine Abmahnung in so einem Fall geboten ist.

Wenn Du auf eine Abmahnung verzichtest, kann es in einem Rechtsstreit so ausgelegt werden, dass Du die verspäteten Zahlungen akzeptiert hast.

Den Textvorschlag von Avalon würde ich dahingehend konkretisieren, dass jeder einzelne verspätete Zahlungseingang konkret mit dem Termin des Geldeinganges auf Deinem Konto genannt werden sollte.

In der Abmahnung sollte übrigens mit einer fristlosen Kündigung gedroht werden, falls die Mietzahlungen in Zukunft nicht pünktlich erfolgen.

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#6
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich danke euch noch mal allen für die Antworten. Nun ist es so, dass ich weniger das schlechte Gewissen habe, weil ich die Mieter noch nicht so lange kenne wie mein Mann.
Der Vorteil an denen ist, dass sie sehr sauber sind und eigentlich auch gut mit der Wohnung umgehen. Es geht halt wirklich nur ums 'Panik machen', zumal die (so sehe ich es zumindest) ihm schon länger auf der Nase rumtanzen.
Letztens haben wir eine nicht-fristgerechte Kündigung von denen bekommen und drei Tage später teilten sie uns unter Tränen mit, dass sie diese gerne rückgängig machen würden :(
Wir würden diese Wohnung auch glatt verkaufen, aber ohne da mit wenigstens +- Null rauszukommen haben wir da natürlich auch keine Lust zu!

Naja, mein Mann will am Dienstag dann endlich ein Schreiben aufsetzen :) ich habe ihm schon gesagt, wenn er es nicht tut, mach ich es. Wie avalon schon sagte, haben wir schließlich auch unsere Verpflichtungen.

Schönen Abend noch :)

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#7
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich muss hier noch mal nachlegen. Fühl mich von denen echt verarscht, aber mein Mann begreift es inzwischen auch!

Wir hatten unser Schreiben einschließlich Abmahnung losgeschickt, da kam ein Anruf unserer Mieter, dass diese Abmahnung eine Unverschämtheit sei!
Sie hätten nicht gezahlt, weil sie wussten, dass wir uns dann melden würden. Es seien Reparaturen in der Wohnung angefallen, die erledigt werden müssten.
(Frag mich, warum die nicht einfach angerufen haben :augenroll: )

Naja, mein Mann also zwei Tage später hin und die Reparaturen erledigt.

Anfang November wieder keine Miete. Mein Mann sagte, dass er mit den Mietern ausgemacht habe, diese dürfen ausnahmsweise Mitte November zahlen, weil ein finanzieller Engpass vorliegt. So weit, so gut!
Bis heute ist jedoch keine Kohle da, die Mieter weder telefonisch, noch persönlich zu erreichen, also haben wir einen Brief eingeworfen mit der letzten Mahnung.
Zahlziel für Miete November und Dezember - spätestens 5.Dezember auf unserem Konto, danach folgt die Kündigung.

Und schon wieder plagt meinen Mann das schlechte Gewissen: 'Wenn die tatsächlich nicht zahlen - ich kann doch keine Familie mit Kindern vor die Tür setzen.'
'Och nö! Warum auch, wir lassen uns ja gerne vereimern!' :zoff:

Meine Frage: Wenn die nun nicht zahlen und wir geben tatsächlich eine Auszugsfrist von drei Monaten, hätte aber schon vorher einen Nachmieter parat: Kann ich sie eher rauswerfen?
Außerdem haben die bei Einzug wohl keine Kaution bezahlt - wie hoch ist die Chance eventuelle Aussenstände zu bekommen?

Lieben Dank :)

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Teasy
kommt drauf an, ob bei denen etwas zu holen ist. Wenn die Leute tatsächlich nach der fristlosen Kündigung ausziehen, sollte man überlegen, ob es Sinn macht, eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustreben, wegen der Kosten. Es könnte ja sein, dass ihr den Prozess verliert.
Ob ihr die Leute vorher raus habt oder ihr könnt dem Mieter einen Nachmieter vorweisen.......Es kommt jetzt darauf an, wie stur sich diese Leute stellen. Wenn ihr Pech habt, müßt ihr eine Räumungsklage erzwingen.....und das wird dann teuer für euch. Hoffen und beten, dass die von sich aus ganz schnell ausziehen.

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#9
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Hoffen und beten, dass die von sich aus ganz schnell ausziehen.

@Eirene
Kannst Du hexen? Dann hätte ich noch ein anderes Anliegen :devil:
Wir haben vor ein paar Tagen tatsächlich die Kündigung erhalten, weil sie eine größere Wohnung für weniger Miete bekommen können :)

Aber der Knall ist, dass sie bereits Anfang März ausziehen wollen und uns gebeten haben, ob wir die Kündigung nicht schon rückwirkend wenigstens für den Januar (wären 12 Tage gewesen) annehmen wollen und da geschah das nächste Wunder: Mein Mann hat 'Nein' gesagt :)

FREU!!!!

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ unpünktliche Mietzahlungen sind ein Grund für eine Abmahnung. Mehrere ein Grund für eine ORDENTLICHE Kündigung.

Verspätete Mietzahlungen werden bei einer Interessenabwägung nicht dazu führen, dass ein Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Deshalb wird regelmäßig nur eine fristgemäße Kündigung in Frage kommen.

Drohen müsste man insofern also mit einer ordentlichen und nicht mit einer fristlosen Kündigung.


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#11
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo teasy,
.. ihr seid wirklich seeehr geduldig.
das risiko dabei ist, dass manche leute sich dann herausgefordert fühlen, die sache noch weiter zu treiben ...

wenn ein mieter in trouble gerät, ist es seine sache, zum vm zu gehen, ihn aufzuklären und auch einen plan zu entwickeln, wie er den vertragswidrigen umstand zu handhaben gedenkt, wie lange das gehen kann usf.

da das alles nicht der fall ist, muss auch das soziale gewissen nicht außerordentlich strapaziert werden .. (es sei denn, ihr könnt es euch leisten und habt was zu verschenken).


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