Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte – IPforceOne GmbH – "Vampire Girl vs. Frankenstein Girl" und "Rise of the Gargoyles"

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Seit kurzem beobachten wir Abmahnungen der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken in Internet-Tauschbörsen. Bereits in der Vergangenheit hat die Kanzlei Winterstein Schutzrechtsverletzungen per Abmahnung verfolgt, damals allerdings im Zusammenhang mit Plagiaten und Grauimporten von Bekleidungsstücken der Marke „Ed Hardy“.

Im Auftrag der IPforceOne GmbH mit Sitz in der Schweit mahnen die Winterstein Rechtsanwälte nunmehr die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. peer-to-peer Netzwerken ab. Gegenwärtig sind die Titel

„Vampire Girl vs. Frankenstein Girl“

und


„Rise of the Gargoyles“

betroffen. Diese sollen ohne Erlaubnis der IPforceOne GmbH anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt worden sein. Dieses Verhalten ist in der Regel bereits durch das Herunterladen der Datei selbst verwirklicht und kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen. Eine „Verbreitung“ im urheberrechtlichen Sinne liegt darin aber nicht. Diese Art der Verwertung setzt ein körperliches Werkstück voraus, was bei Dateien in einer Tauschbörse gerade nicht der Fall ist.

Die IPforceOne GmbH ist nach eigener Darstellung „Inhaberin zahlreicher Urheberrechte aus dem Bereich Musik und Film.
Sie verfolgt im eigenen Namen Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere über sog. Tauschbörsen wie z.B. Torrent, eMule oder Gnutella“
. Dem ersten Eindruck nach scheint es sich dabei nicht um ein Produktions- oder Vertriebsunternehmen zu handeln. Denkbar ist aber, dass die Urheber und sonstigen Rechteinhaber der Firma entsprechende Rechte übertragen haben. Entsprechende Modelle sind hierzulande die DigiProtect GmbH sowie die GSDR GmbH.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt, mit dem die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgegolten werden sollen.

Die Rechtsanwälte Winterstein betreiben unter der Domain www.ipforceone-abmahnung.de eine Art Informationsplattform über Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Betroffene Anschlussinhaber sollen sich hier über die Rechtslage und weitere Schritte informieren können. Praktischerweise kann hier auch gleich ein Ratenzahlungsformular mit variablen monatlichen Sätzen genutzt werden. Wir stimmen mit den Kollegen insoweit überein als diese darauf hinweisen, dass dieser Internetauftritt abgemahnte Anschlussinhaber nicht von einer anwaltlichen Beratung abhalten sollte.

Vielmehr sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Rechtsanwalt zunächst umfassend geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Selbstverständlich kann sich der Anschlussinhaber bei Vorliegen der entsprechenden Umstände entlasten. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Richtig ist auch, dass die Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Von der vorschnellen Unterzeichnung raten wir dennoch dringend ab. In der verwendeten Fassung kann diese nach unserer Rechtsauffassung als Schuldanerkenntnis gewertet werden. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

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