Abmahnung Waldorf Frommer für u.a. GettyImages wegen unbefugter Bildernutzung erhalten?

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Was bedeutet dies für die Betroffenen?

Das Foto eines anderen zu kopieren und für seine eigenen Zwecke zu verwenden kann sehr teuer werden. Wird ein entsprechendes Bild ausfindig gemacht, erfolgt eine akribische Recherche um den Nutzer des streitgegenständlichen Bildmaterials ausfindig zu machen.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Bild ohne Einwilligung des Urhebers verbreitet zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer z.B. mahnt im Namen GettyImages´ die unerlaubte Verwendung bzw. die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Bildmaterial ab, ohne eine erforderliche Lizenz des Rechteinhabers hierfür zu besitzen (§§ 16, 19a).

Es ist auch zu beachten, dass GettyImages oftmals das Erstschreiben inklusive Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung selbst versendet, und die Kanzlei Waldorf Frommer sich dann erst wegen der Gebühreneintreibung einschaltet.

Die verlangten Kosten basieren hinsichtlich der anwaltlichen Kosten -entgegen der og. Bemessung- auf einem Streitwert von bis zu 15.000,00 € (845,00 € gemäß neuem Rechtsanwaltsvergütumgsgesetz). Die fällige Lizenzgebühr wird verdoppelt ("Strafzuschlag"). Dies kann schnell einen Betrag von über 1.000,00 € ausmachen.

Bei genauerer Betrachtung der Angelegenheit gibt es jedoch zwei Angriffspunkte, die zumindest zu einer Reduzierung der Forderungshöhe führen können:

  • Höhe der Anwaltsgebühren und
  • Höhe des Schadensersatzanspruchs.

Neben der Geldforderung verlangt der Abmahner die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese sollte in der Regel auch (modifiziert) abgegeben werden. Aber auch dabei muss einiges beachtet werden.

1. Die Anwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die sogenannten Wertgebühren werden nach einem Gegenstandswert berechnet. Wie hoch dieser Gegenstandswert ist, ist Auslegungssache. Die aktuelle Rechtsprechung schwankt meist zwischen einem Gegenstandswert von 300 € und 6.000 €. Im Einzelfall kann die Streitwertbemessung natürlich abweichen.

Entsprechend berechnen sich die Gebühren des abmahnenden Rechtsanwalts auf zwischen knapp 60 € und ca. 460,00 €.

Der abmahnende Rechtsanwalt wählt zumeist den für ihn günstigsten Streitwert. Ob dieser berechtigt ist, muss unbedingt fachkundig hinterfragt werden.

2. Der Schadensersatzanspruch

Hierbei muss zunächst geprüft werden, ob das Bild von einem Berufsfotografen oder einem Hobbyfotografen angefertigt wurde.

Ist das Bild von einem Berufsfotografen erstellt worden und bestreitet er seinen Lebensunterhalt mit diesem Bild, so kann sich sein Honorar für dieses Bild nach den MFM-Empfehlungen (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnen. Dieses Honorar beziffert dann den zu ersetzenden Schaden. 

Die Unterlassungserklärung kann meist nicht umgangen werden. Sie muss auf jeden Fall unbedingt bis zur abschließenden Klärung abgegeben werden.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung erfüllt den Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers gem. § 97 UrhG.

Die Unterlassungserklärung sollte jedoch nur von einem Rechtsanwalt formuliert und abgegeben werden. Es kann nicht oft genug gesagt, dass die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung in keinen abgegeben werden, um einschneidende Nachteile zu vermeiden.

Wird diese Erklärung nicht abgegeben kann von den Vertretern des Rechteinhabers der Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt werden. Dieser Schritt verursacht durch die Einschaltung eines Gerichtes weitere Kosten, die dann von dem Abmahnungsempfänger zu tragen sind.

Beachten Sie bei Bildabmahnungen daher:

  • Frist beachten!
  • Die Abmahnung nicht ignorieren!
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • Nicht die gegnerische Kanzlei anrufen!
  • Anwaltlichen Rat einholen!

Unsere Kanzlei berät Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und erarbeitet mit ihnen die für ihren Fall sinnvollste Strategie hinsichtlich der Abgabe einer maßgeschneiderten Unterlassungserklärung und die Senkung der verlangten Kosten auf ein für Sie erträgliches Maß.

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