Abmahnung Waldorf Frommer wegen dem Film Schlussmacher

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Frommer, Schlussmacher, Film, Schlussmacher
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Rechteinhaber Twentieth Century Fox lässt Filesharing abmahnen

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hat von der Fa. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen weiteren Auftrag zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erhalten. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die unter der Regie von Matthias Schweighöfer entstandene deutsche Filmkomödie "Schlussmacher" aus dem Jahr 2013.

In ihren Abmahnungen werfen die Rechtsanwälte den betroffenen Inhabern eines Internetanschlusses eine Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk vor und dabei den Film nicht nur illegal heruntergeladen, sondern ihn auch, wie bei solchen Filesharingnetzwerken üblich, durch einen gleichzeitigen Upload Dritten ohne Beachtung der Urheberrechte öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Von den Abgemahnten verlangt die Abmahnkanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist und als Vergleichsvorschlag formuliert die Zahlung eines Schadensersatzes von 600 € zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von weiteren 215 €.

Regelmäßig ist die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig, wie sie in der Abmahnung beschrieben wird. Es lohnt sich daher, sich gegen eine solche Abmahnung zu Wehr zu setzen. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten die gesetzte Frist.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf.
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor.
  • Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat von einem Spezialisten.

Übermitteln Sie uns die Abmahnung nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.