Abmahnung Waldorf Frommer (für Sony Ent.) und FAREDS (für Malibu Media) wegen diverser geschützter Werke

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, FAREDS, Waldorf, Unterlassungserklärung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Angebliches Filesharing der Werke XOXO von Casper und Mad Passion

Uns liegen mehrere Abmahnungen von den Rechtsanwaltskanzleien

Waldorf Frommer für die Sony Entertainment wegen u.a. „XOXO, Casper"

und

RAe FAREDS für Malibu Media LLC wegen u.a. „Mad Passion"

vor.

Diese beiden Kanzleien schicken wieder vermehrt Abmahnungen an eine Vielzahl von Internetnutzern, welche sich angeblich Filme und/oder Musik  "illegal" beschafft haben sollen.

Wenn dies auch bei ihnen der Fall ist, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und die Abmahnung nicht einfach ignorieren, weil dies z. B. durch einen möglichen Gerichtsprozess zu einem sehr teuren Ende führen kann.

Sowohl die Kanzlei Waldorf Frommer als auch die Kanzlei FAREDS fordern neben Unterlassung  pauschale Abgeltungsbeträge 956 € bzw. 600 € für Anwaltskosten, Schadensersatz und Ermittlungskosten.

Durch das Zitieren vieler "einschlägiger" Urteile und den Aufbau einer "Einschüchterungskulisse" will man beim Abgemahnten den Eindruck vermitteln, dass es keine Möglichkeit gäbe, außer den "großzügigen" Vergleich mit dem Abmahner einzugehen. 

 Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist  größte Vorsicht geboten.

Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Dies erwähnt der Abmahner natürlich nicht.

Aus aktuellem Anlass: Wir werden derzeit immer wieder gefragt, ob das nicht alles „Abzocke" sei, weil doch sowieso nie geklagt werden würde. Das können wir nicht bestätigen. Es wird durchaus geklagt. Gerade Abgemahnte, die auf die Schreiben gar nicht reagiert haben, insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Was ist wichtig:

  • Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass unbedingt Fristen eingehalten werden müssen und Eigeninitiative fehl am Platz ist.
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.
  • Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt.
  • Deswegen gibt es spezialisierte Kanzleien wie die unsere, die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  •  Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in so genannten Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Urheberrecht angezeigt.
  •  Soweit sie nachweislich selbst die angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sondern jemand Drittes, ist der geforderte Schadenersatz ggf. nicht zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch fachmännische Hilfe und v.a. gute Argumentation erforderlich!

Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, finden Sie in unserem Ratgeber Was tun bei Filesharing Abmahnungen?.

Gerne hören wir ihre Meinung zu der Thematik auch in unserem neuen Blog. Hier zu klicken Sie bitte HIER!

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung FAREDS wegen des Werks "Anal Honeys"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung RA Jeff Martin für Amselfilm Prod. wegen dem geschützen Werk "Tri Bogatyrja na dalnih beregah"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Waldorf Frommer, Daniel Sebastian und Kornmeier und Partner wegen diverser geschützter Werke
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnungen von Daniel Sebastian und Schutt Waetke