Abmahnung Unterlassung Unterschreiben und Anwalt bezahlen Universal GmbH

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung Unterlassung Unterschreiben und Anwalt bezahlen Universal GmbH

Hallo,

ich hoffe mir kann hier evtl jemand einen Rat geben. Ich hatte im Urlaub in Ungarn eine DVD gekauft. Es handelt sich hierbei um den Film Shrek 2, der bei uns zur Zeit in den Kinos läuft. Der Film sieht absolut aus wie ein Original. Es ist tatsächlich eine DVD mit Menü, und professionell gestalteter Hülle. Habe den Film 1x angeschaut, und wollte ihn dann wieder über ebay verkaufen. Auf der DVD ist nicht die deutsche Fassung drauf, sondern nur Englisch, Tschechisch, Russisch und Polnisch. Daher dachte ich, ist es ein Ost-Import! Ebay hat die Auktion nach 2 oder 3 Tagen gestoppt, nachdem Universal Deutschland versichert hat, daß es diesen Film Weltweit nicht auf DVD gibt.
Ok, auch nicht weiter schlimm. Werde ihn dann behalten dachte ich. Als ich allerdings heute den Briefkasten aufgemacht habe, und den Brief aufgemacht hatte den ich bekommen habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen!
Da hat die Universal Deutschland GmbH doch tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragt um gegen mich vorzugehen. Das ganze liest sich, als ob ich ständig Kopien verkaufen würde.
Ich habe nur 4 Tage Zeit um eine beigefügte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" zu Unterschreiben und zurückzuschicken. -Darin soll ich mich bereit erklären, zukünftig solche Sachen nicht mehr zu verkaufen, ansonsten winken 10.000,- Strafe!
- Desweiteren erläre ich mich bereit die Anwaltskosten ich Höhe von ca. 650,- Euro (!!!!) bis zum 10.8. zu bezahlen.
Eine Vollmacht für den rchtsanwalt von Universal liegt bei.
Was soll ich machen? Zahlen? Zum RA rennen?
Es war garantiert keine Absicht. Ich war bis zuletzt davon überzeugt, daß es sich um ein Original handelt!
Für ein paar schnelle und gute Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar, da die Zeit ziemlich knapp kalkuliert wurde!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Du wirst wohl um das Bezahlen nicht herumkommen, das Einzige, was Du machen könntest, wäre, beim RA anzurufen und um eine Herabsetzung des Streitwertes zu bitten, um so die Kosten zu senken.
Rechlich gesehen hast Du aber m.E. keine Chance, da Du eine Raubkopie zum Kauf angeboten hast.
Sei froh, wenn nicht noch Strafanzeige gegen Dich erstattet wird.
Du kannst Dir natürlich auch einen Anwalt nehmen, aber auch der ist nicht umsonst und selbst, wenn Du angibst, du hättest unwissentlich eine raubkopie verkauft, so wird das nicht vor Strafe schützen.

Viele Grüsse

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke zunächst für die schnelle Hilfe. Das sind ja wirklich trübe aussichten!
Von Strafanzige steht da mal nichts drinnen. Ich hoffe, daß nicht auch noch sowas kommt.
Habe meinen letzten Rechtstreit erst beendet, und habe keine Lust auf einen neuen! Kann denn da wirklich nochwas nachkommen, oder ist die Sache vom Tisch wenn ich zahle?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn Sie unterschreiben und dann keine illegalen Kopien mehr verkaufen, ist die Sache erledigt. Bei den Kosten würde ich aber auch versuchen, sie zu drücken. Vielleicht unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung, ohne die Kostennote anzuerkennen. Vielleicht gibt es hier jemand, der das näher erläutern kann, weil er selber schon erfolgreich die Kosten einer Abmahnung reduziert hat.

"Raubkopie" ist übrigens Unfug, auch wenn die Unterhaltungsindustrie dieses Wort immer wieder verwendet. Die wenigsten DVDs werden unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kopiert ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

...und um Gottes Willen nicht den geg. RA anrufen!

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum nicht den gegn. RA anrufen? Wenn ich wenigstens die Kosten drücken will, muss ich doch mit Ihm telefonieren, um den Streitwert zu verringern. Nach diesem richtet sich ja die Gebühr.
Kann ich denn sonst gar nichts machen? Ich war wirklich der Meinung, daß es ein Original gewesen ist. Das ganze Copyright Zeug, steht auch auf der DVD. Die ist voll bedruckt und sieht wirklich nicht aus wie eine Kopie!
Soll ich mich an Universal Deutschland wenden?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Tschuldige, wenn ich mich jetzt doof anstelle, aber was heisst das jetzt im Klartext?
Soll ich die Unterlassung unterschreiben, die Sache mit den Gebühren streichen, oder gar nichts unterschreiben? Die haben mir eine Frist nur bis zum 3.8. gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Warum nicht den gegn. RA anrufen? Wenn ich wenigstens die Kosten drücken will, muss ich doch mit Ihm telefonieren, um den Streitwert zu verringern.

Es dürfte eher das Gegenteil eintreten, weil der RA dann auch noch eine Gesprächsgebühr abrechnet.

Ich denke das hat Steffen gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgeschickt. Den Satz mit der Gebührenerstattung habe ich gestrichen. Ich habe noch ein Schreiben dazu geschrieben, wo ich erläutert habe, woher das Ding ist, und das ich wirklich nicht wusste daß es eine Kopie ist.
Ich habe jetzt eine Antwort nach erhalt des Briefes bekommen.:

...
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und die Abgabe der
Unterlassungserklärung.


Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist der Unterlassungsanspruch
verschuldensunabhängig. Es gibt also keinen gutgläubigen Erwerb im
Urheberrecht.

Sie können angesichts der Aktualität des Titels, der noch im Kino
ausgewertet wird, auch leicht erkennen, dass es sich um eine Raubkopie
handelt. Wenn Sie ihn bei eBay anbieten ohne sich hierzu vorab zu
informieren, dass es ihn nicht in Deutschland (und auch nicht in Ungarn)
legal gibt, so ist dies ihr Risiko. Bei eBay finden sich auch entsprechende
warnende Hinweise und Verweise, etwa auf www.gvu.de. Wenn Sie diese nicht
beachten, so ist dies Ihr Verschulden (auf das es aber sogar überhaupt nicht
ankommt). Sonst könnte jeder Dieb und Hehler sagen "er habe nichts gewusst".

Anscheinend haben Sie die DVD auf einem Flohmarkt bei einem illegalen
Händler für einen geringen Preis erstanden und wollten damit bei eBay ein
gutes Geschäft machen. Es ist allgemein bekannt, dass Raubkopien heute recht
hochwertig aussehen, da die kriminellen Hintermänner über erhebliche
finanzielle Mittel verfügen. Dies kann meine Mandantin nicht unterstützen.

Sie werden verstehen, dass meine Mandantin angesichts dieser eindeutigen
Sach- und Rechtslage auf die Zahlung der durch meine Einschaltung
entstandenen Kosten bestehen muss. Ich sehe dem Zahlungseingang bis zum

16.08.04 entgegen.


Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, so werde ich die Hamburger
Gerichte bemühen müssen, die sämtliche Vergleichsfälle zu Gunsten meiner
Mandantin entschieden hat. Die ganz erheblichen, weiteren Kosten wären dann
von Ihnen zu tragen. Ich hoffe, aber dass dieses gerichtliche Vorgehen
angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage nicht erforderlich sein
wird.

Mit freundlichen Grüßen

xyz
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

ich schlage vor, daß Sie Ihm schriftlich Ratenzahlung unterbreiten. Vom Umfang her, dürften 100 EUR im Monat i.O. gehen. Damit können Sie - so meine Erfahrung - eine Klage auf jeden Fall abwenden.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabatina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was ist wenn man 100 euro im Monat nicht zahlen kann???
So geht es mir nämlich gerade. Ich hab für mich im Monat zum ausgeben nur 55 euro.
Und bei sind es 400 euro anwaltsgebühren, eigentlich waren es 800 euro, wurden aber runtergesetzt, aber 400 sind für mich auch noch zuviel, eben weil ich es nicht bezahlen kann.

Jetzt überlege ich was ich dem Anwalt schreiben könnte, und was mich danach erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Leihen Sie sich das Geld irgendwo.

Was mich immer wieder erstaunt: Pro Monat nur 55 Euro zum Ausgeben, aber für einen Urlaub in Ungarn hat es gereicht. Soll jetzt kein Vorwurf sein, aber man sollte nie sein letztes Geld ausgeben, es kann immer was kommen, daß man es braucht.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
johnny22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sie kein Einkommen haben,oder unter einem bestimmeten Satz liegen,können sie logischer Weise nciht bezahlen.Sollte es zu einem Prozeß kommen wird dieses auch bei einer Verurteilung berücksichtigt.Es besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung in Höhe von zb.20,00€oder sogar weniger vorzuschlagen,ich denke das man dann auch weiterkommt!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Bitte nicht verwecheln! Ich war das nicht mit den "55 Euro" und dem "kein Geld".
Das war jemand anders - hat nichts mit mir und dem ursprünglichen Beitrag zu tun...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sorry, hab ich nicht gesehen.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja klar! Habe ja schließlich Millionen damit verdient! (und das nur mit 1 DVD!) Warum gehe ich überhaupt noch arbeiten?
Ich hoffe, daß das nur Spaß war!
Ich verkaufe keine Raubkopien. Habe noch nie welche verkauft, und habe es auch nicht vor. Das ist wirklich dumm gelaufen. Auf die Kopie die ich im Urlaub gekauft habe wären glaube ich, 90% auch reingefallen...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Quehl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wonach richten sich denn die Anwaltsgebühren. Ich dachte, nach dem Streitwert. 1 DVD kostet doch so ungefähr 20 Euro. Der Streit ist doch die DVD. Daß die Anwaltsgebühren 2000 % betragen, kann ich mir nicht vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Vladi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Universal hat das ganze mit 10.000,- Euro Strafe Streitwert angegeben. Die Anwaltsgebühren richten sich danach. Woher die 10.000,- Euro kommen weiß ich auch nicht!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen