Abmahnung Ticketverkauf Viagogo

24. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Blue1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung Ticketverkauf Viagogo

Guten Tag,

und zwar wurde ich von einer Kanzlei wegen Bayern Tickets abgemahnt.
250€ Abmahngebühr + Unterlassungserklärung

Nun ist es aber so, es handelt sich um E-Tickets und ich habe die nicht bei Viagogo verkauft. Ich habe Sie Privat an einen Kollegen weitergegeben und der dann auch weiter, alles Privat.

Wie sollte ich vorgehen? Da ich die selber ja nicht verkauft habe, er sie auch weitergegeben hat oder vielleicht wurden sie ja auch geklaut oder öfters verkauft da ETicket.

Vielen Dank:)


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Da du nicht verrätst warum du überhaupt abgemahnt wurdest wird wohl kaum einer eine Antwort für dich haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blue1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

die Abmahnung lautet: Verkauf über Viagogo + keine ATGB weitergegeben/angegeben + zu einem höheren Preis.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn du eine Antwort haben möchtest, dann wirf doch bitte nicht einfach nur ein paar Knochenstücke hin sondern schildere doch bitte dein Anliegen. Was ist ATGB? Was ist viagogo? Wer hat die Tickets verkauft? Waren das personalisierte Tickets? Ist der Weiterverkauf generell verboten? Ist der Weiterverkauf zu einem höheren Preis verboten? Muss man den Veranstalter über eine Weitergabe informieren ...............

Was bedeutet: "Ich habe Sie Privat an einen Kollegen weitergegeben und der dann auch weiter, alles Privat."
Kostenfrei weitergegeben (verschenkt) oder verkauft?

Sei doch so nett und schildere alles mal zusammenhängend mit ALLEN wichtigen Informationen, dann kann man hier gerne weiterdiskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blue1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Ich habe die Tickets von Bayern gekauft, als PDF. Beim kauf geht man auf die Ticketbedingungen des FCBayern ein. Diese verbieten ein einstellen in dem Fall bei Viagogo ( einer Online Platform für den Kauf und Verkauf von Tickets) und außerdem zu einem höheren Preis und man muss die Ticketbedinugnen von Bayern an den Käufer weitergeben.

DIe Sache ist das ich die Tickets aber Privat an einem Freund gegeben habe, er diese dann an einen Kollegen, der Kollege hat sie dann für ein vielfaches bei Viagogo verkauft. Ich habe eine Abmahnung wegen dem Verkauf bei Viagogo erhalten. Da nur der Käufer der Tickets bei Bayern ermittelt worden ist.

Nun ist es aber so das der Kollege ja nicht an die Bedingungen von Bayern gebunden war. Und einen Privaten Verkauf auch gegen etwas mehr Geld /verschenken/oder sonstige Bezahlung kann mir ja keiner verbieten.

Deshalb die Frage was ich hier tun sollte?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Diese verbieten ein einstellen in dem Fall bei Viagogo ( einer Online Platform für den Kauf und Verkauf von Tickets)


Ich würde mal sehr stark vermuten dass diese Bedingung von einem Gericht gekippt wird im Streitfall

Bleibt also der Vorwurf, dass man die Tickets gewinnbringend verkauft hat. Solange du die Tickets nicht selbst dort eingestellt hast trifft das ja nicht zu. Noch besser wäre es, wenn du nachweisen kannst die Tickets selbst an den Bekannten verkauft zu haben


-- Editiert von fm89 am 25.11.2016 14:00

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blue1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das könnte ich durch Nachrichten auf dem Handy.

Aber selbst ein privater Verkauf, also wenn man z.B. öfters einem Freund Tickets besorgt weil er nicht kann und er einem dann mal ein bisschen mehr gibt (quasi dafür das man sich Arbeit macht) ist doch nicht illegal oder kann nicht vom Verein verboten werden oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das wäre nach meinem Verständnis schon gewerblicher Verkauf, den der Verein durchaus ausschließen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blue1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn dein Freund keine Kreditkarte hat und du dem Tickets bestellt und er dir dann mehr gibt weil du Umstände hast ist das ein gewerblicher Verkauf ?

Dann sollte wohl besser jeder eine Gewerbe anmelden der etwas für Freunde bestellt die sich erkenntlich zeigen.

"Nach der Rechtsprechung des BGH setzt gewerbliches Handeln ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus."

Es wäre mir neu das private Dinge die unter Freunden laufen gewerblicher Natur sein können wenn es um sowas geht. Stell dir vor dein Freund ist kein Mitglied sber du und du besorgst dem weil du es kannst die Karten und er bezahlt sie dir. Ist das gewerblich? Denke nicht, und sollte er dir mehr geben ist das ja seine freie Entscheidung.

-- Editiert von Blue1989 am 25.11.2016 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde der Kanzlei einfach schreiben, das man sich mit der Abmahnung für den Verkauf doch bitte an den Verkäufer wenden möge.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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