Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte – TOBIS Film GmbH & Co. KG – "Twelve"

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Im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG mahnen die Rechtsanwälte Schutt Waetke die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Twelve“

in Filesharing-Netzwerken ab. Über den Internetanschluss der Betroffenen soll das streitgegenständliche Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten worden sein, ohne das die Rechteinhaberin, bei der es sich um die bezeichnete TOBIS Film handelt, dieser Verwertung zugestimmt hätte. Ein solches Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

Die Rechtsanwälte Schutt Waetke machen mit der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Zahlungsforderungen ein pauschaler Vergleichsbetrag verlangt.

Sollte dieses Vergleichsangebot nicht angenommen werden, behalten sich die Rechtsanwälte Schutt Waetke die Geltendmachung höherer Beträge vor.

Anbetracht der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Zunächst ist zu prüfen, ob eine Inanspruchnahme als Täter oder Störer überhaupt in Betracht kommt. Unter bestimmten Umständen bestehen auch hier Entlastungsmöglichkeiten.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist nach unserer Rechtsauffassung für den abgemahnten Anschlussinhaber rechtlich nachteilig gefasst. Damit regelmäßig verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

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