Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wg. Filmen aus dem Bereich der Erotik

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Auch Werke mit Adult-Content sind häufig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

In letzter Zeit erreichen Anschlussinhaber vermehrt Abmahnschreiben der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Inhalt dieser Schreiben sind jeweils angebliche Urheberrechtsverletzungen, die die Angeschriebenen durch Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen begangen haben sollen. Auftraggeber sind zum einen die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. und zum anderen die Lfp Video Group, LLC, die die Rechte an entsprechenden Werken innehaben und infolgedessen Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gegenüber den Empfängern einer solchen Abmahnung geltend machen.

Gegenstand sind dabei folgende (einzelne) Erotikfilme:

- für M.I.C.M. MIRCOM:

„Infidelity - A Love Story" und „Sexsafari Afrika Vol. 3 - Jagdsaison"

- für Lfp Video Group:

Virgin Brides"

Wie lautet der Vorwurf?

Der jeweilige Vorwurf umfasst, dass der entsprechende Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, was die Urheberrechtsverletzung begründe. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der jeweiligen Geschädigten unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird somit in jedem Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten das Angebot unterbreitet, dass mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 900,00 EUR (bei M.I.C.M. MIRCOM) bzw. 850,00 EUR (bei Lfp Video Group) sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes abgegolten seien.

Verhaltenstipps

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.