Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier und Partner - EMI Music Germany GmbH - "Where Them Girls At" - David Guetta

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Die in Frankfurt a.M. ansässige Kanzlei Rechtsanwälte Kornmeier und Partner mahnt derzeit massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen im Auftrag der EMI Music Germ ab. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Musikwerk "Where Them Girls At" (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) von David Guetta über eine Software gezogen und widerrechtlich zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Beachten Sie abschließend, dass das Musikwerk "Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)" von David Guetta Bestandteil des Chart-Containers TOP 100 ist. Da hier nicht selten weitere Abmahnungen zu befürchten sind, sollte sich jeder Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.