Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen des Films Godzilla für die Warner Bros. Entertainment GmbH

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Anwälte gehen für Rechteinhaber gegen Filesharing in Tauschbörsen vor

Regelmäßig wird die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer von der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt, die auf Tauschbörsen im Internet begangen wurden. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der US-amerikanische Action-Film „Godzilla“, der erst im Mai dieses Jahres in den deutschen Kinos angelaufen ist.

Die Anwälte werfen den Empfängern der Abmahnungen vor, dass der Film über ihren Internetanschluss von einer Filesharing-Börse nicht nur heruntergeladen, sondern auch durch einen gleichzeitigen Upload weltweit Dritten zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt wurde.

Was verlangt die Kanzlei von den Anschlussinhabern?

Sie verlangen die Löschung des Films von der Festplatte, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsangebot formuliert die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 600 € zuzüglich der Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 215 €.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Nur selten ist die Sachlage so eindeutig, wie in der Abmahnung beschrieben. Regelmäßig lohnt es sich daher, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Sollten auch Sie diese Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Folgendes:

  • keinen Kontakt zu den Anwälten Waldorf Frommer aufnehmen
  • die gesetzte Frist unbedingt beachten
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen
  • vor Fristablauf anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einholen

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.