Wieder neue Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer: Film "Evangelion: 3.33 – You can (not) redo"

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Im Auftrag der Universum Film fordert die Kanzlei 815 EUR für Filesharing

Mit Auftrag verschiedener großer Musik- und Filmunternehmen als Rechteinhaber mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ständig Urheberrechtsverletzungen an deren Musikwerken und Filmen ab.

Aktuell wird unter anderem der Download/Upload des Anime-Films aus dem Jahre 2012 "Evangelion: 3.33 – You can (not) redo" von dem Regisseur Hideaki Anno im Auftrag der Universum Film GmbH von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer als Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Die Anwälte verlangen innerhalb einer sehr kurz gesetzten Frist von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815 €.

Eine solche Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden.

Der betroffene Internetanschlussinhaber kann sich wehren.

Wichtig ist hierbei:

  • die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden,
  • die beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden,
  • es sollte keine Zahlungen ohne Absprache an die Gegenseite geleistet werden,
  • auf keinen Fall sollte selbst Kontakt zur Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aufgenommen werden und
  • es sollte umgehend fachkundiger Rat eingeholt werden.

Das Klagerisiko bei Nichterfüllung der geltend gemachten Ansprüche durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist nicht zu unterschätzen.Es ist daher wichtig, sie von Anfang an richtig zu verhalten.

Unser Ziel wird es daher sein, die geforderte Summe außergerichtlich im Vergleichswege möglichst weit zu reduzieren.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

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