Abmahnung RAe Waldorf Frommer: Films X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

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Auftraggeber Twentieth Century Fox lässt illegales Filesharing geschützter Werke verfolgen

Im Auftrag der Fa. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ahndet die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen im Internet. Aktuell betreffen die Abmahnungen den US-amerikanischen 3D-Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ des Regisseurs Bryan Singer.

Die Anwälte werfen den Empfängern der Abmahnung vor, sich den Film, der erst im Mai dieses Jahres in den deutschen Kinos angelaufen ist, über ihren Internetanschluss von einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und damit durch einen gleichzeitigen Upload Dritten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte zu einem weiteren illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Von den Abgemahnten verlangen die Rechtsanwälte innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Als Vergleichsvorschlag formuliert die Kanzlei die Zahlung eines Schadensersatzes einschl. der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 815 €.

Regelmäßig ist die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig, wie sie in der Abmahnung beschrieben wird. Es lohnt sich daher, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren. Dazu sollten Sie:

  • die Abmahnung keinesfalls ignorieren,
  • die gesetzten Fristen genau beachten,
  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben,
  • keine voreiligen Zahlungen leisten und
  • umgehend fachkundigen Rat von einen spezialisierten Anwalt einholen.

Übermitteln Sie uns die Abmahnung nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.