Abmahnung RAe Waldorf Frommer: Die Bestimmung - Divergent

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Kanzlei mahnt für Tele München Fernseh GmbH Co. Filesharing von Film ab

Der US-amerikanische Science-Fiction-Film „Die Bestimmung – Divergent“, der gerade einmal seit einem Monat in den deutschen Kinos zu sehen ist, erfreut sich auch bereits im Internet einiger Beliebtheit und wird von Filesharingnetzwerken heruntergeladen. Es wundert daher nicht, dass die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft tätig wird und die Beteiligung an P2P-Netzwerken abmahnt.

Die Anwälte werfen den Abgemahnten vor, sich den Spielfilm über ihren Internetanschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen und damit Dritten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte zu einem illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Innerhalb kurzer Frist verlangen die Rechtsanwälte die Abgabe einer bereits vorbereiteten und der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung und im Rahmen eines Vergleichsangebots die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 600 € zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten von 215 €.

Als betroffener Anschlussinhaber sollten Sie sich gegen eine solche Abmahnung wehren und

  • die Abmahnung keinesfalls ignorieren,
  • die gesetzten Fristen einhalten,
  • die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  • keine voreiligen Zahlungen leisten und
  • umgehend Rat von einen spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451. Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.