Abmahnung RAe Sasse und Partner wegen dem Film Tekken für die Splendit Film GmbH

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Kanzlei mahnt Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ab

Die in Hamburg und Berlin ansässige Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner verfolgt regelmäßig für die Splendid Film GmbH vermeintliche im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen ist der US-amerikanisch - japanische Martial-Arts-Film „Tekken“ aus dem Jahr 2010.

Den betroffenen Internetnutzern werfen die Anwälte in der Abmahnung die Beteiligung an einem Filesharing-Netzwerk vor, bei welcher der Film illegal heruntergeladen und durch einen gleichzeitigen Upload ohne Beachtung von Urheberrechten Dritten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt worden sei.

Die Anwälte verlangen zum einen die Löschung des Films von der Festplatte, zum anderen aber auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist und die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 800 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so klar und eindeutig, wie sie in der Abmahnung beschrieben wird. In aller Regel lohnt es sich daher, sich gegen eine solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Wir empfehlen daher,

  • die Frist unbedingt zu beachten,
  • keinen Kontakt zur Anwaltskanzlei Sasse und Partner aufzunehmen,
  • die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,
  • keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen,
  • sich anwaltlichen Rat von einem ausgewiesenen Spezialisten einzuholen

Wir überprüfen die Abmahnung:

Übermitteln Sie uns zu diesem Zweck das vollständige Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Gespräch werden wir uns kurzzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Unser Ziel ist es nach einer Beleuchtung Ihres Einzelfalles das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.