Abmahnung RAe Kornmeier u. Partner wegen dem Lied Is It Right der Gruppe Elaiza

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Kanzlei mahnt für Rechteinhaber Filesharing von geschütztem Song ab

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner verfolgt schon seit geraumer Zeit im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Aktueller Auftraggeber ist die Firma Musicstarter GmbH & Co. KG, die nach Angaben der Anwälte Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der auf dem Album „Gallery“ der Gruppe Elaiza veröffentlichten Lieder ist. Eines dieser Lieder, “Is It Right“, befindet sich auch auf der CD „German Top Single Charts“ vom 12.5.2014.

Betroffenen Inhabern eines Internetanschlusses werfen die Anwälte die Beteiligung an einem Filesharingnetzwerk vor, bei welcher das Lied nicht nur illegal heruntergeladen, sondern auch ohne Berücksichtigung von Urheberrechten durch einen gleichzeitigen Upload Dritten zu Verfügung gestellt worden sei.

Von den Empfängern der Abmahnungen verlangen die Rechtsanwälte die sofortige Löschung der Datei von der Festplatte, die Abgabe einer bereits vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadensersatzes einschließlich der Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 306,64 €.

Vorsicht: Es drohen Folgeabmahnungen, wenn Sie über das Musikstück “Is It Right“ hinaus weitere Lieder von dem Chartcontainer heruntergeladen haben sollten.

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung sollten Sie auf folgendes achten:

− unbedingt die gesetzte Frist beachten,

− keinen Kontakt zu den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner aufnehmen,

− die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen,

− keine voreilige Zahlung leisten

Übermitteln Sie uns deswegen das vollständige Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.