Abmahnung RAe FAREDS für Thomas Olbrich wegen des Lieds: Auf uns von Andreas Bourani

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Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt im Auftrag von Thomas Olbrich im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Aktuell betroffen ist das Lied: „Auf uns“ von Andreas Bourani.

In den Abmahnungen behaupten die Hamburger Rechtsanwälte zunächst, ihre Mandantschaft sei Inhaberin von Urheberrechten an dem am 25.4.2014 veröffentlichten Musikstück „Auf uns“ des Sängers Andreas Bourani.

Sodann werfen sie den abgemahnten Internetnutzern die Beteiligung an einem Filesharingnetzwerk vor, bei der das Musikstück bei einem illegalen Download gleichzeitig ohne Berücksichtigung der Urheberrechte Dritten öffentlich zu einem weiteren illegalen Download angeboten worden sei.

Die Anwälte verlangen innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben bereits vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern sie die Zahlung eines Schadensersatzes von 200 €, die Erstattung der pauschalen Ermittlungskosten von 20 € und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten von 169,50 €; insgesamt 389,50 €.

Achtung, es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen, wenn Sie die gesamte CD heruntergeladen haben sollten, die Abmahnung aber nur das eine Lied betrifft.

Achten Sie, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben sollten, auf Folgendes:

  • Frist unbedingt beachten!

  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!

  • Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!

  • Rechtsanwälte FAREDS nicht kontaktieren!

  • Vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.