Abmahnung RA Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sammy_1986
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung RA Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Hallo liebe Leute,

Ich habe am 10.08.2010 das erste Schreiben einer Anwaltskanzlei bekommen bzgl. eines angeblichen Downloads eines
Mp3-Files aus dem Internet bzw. die Freigabe über eine Tauschbörse.
Es sollen 350,00€ gezahlt werden.

Ich habe daraufhin nicht gezahlt, da ich mir nichts vorzuwerfen habe.
Habe stattdessen eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfasst und diese eingeschickt. (am 11.08.2010)


Nun kam am 23.08.2010 folgendes Schreiben:


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Sehr geehrte / geehrter XXXXXXXX

in der vorgenannten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die uns übersandte Unterlassungserklärung.

WIr möchten darauf hinweise, dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen.

Aus der mit der Abmahnung dargelegten Rechtsverletzung stehen unserer Mandantschaft neben Unterlassungs-, auch Auskunfts- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche sowie gem. § 97 a Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Ersatz der für die Rechtsverfolgung entstandenen Aufwendungen zu. Dies sind insbesondere die Kosten der Beweissicherung, die Kosten des vorgelagerten gerichtlichen Anordnungsverfahrens, die Kosten der Auskunft des Internet- Providers sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme.

Unsere Mandantschaft möchte deshalb nochmals die Gelegenheit geben, das mit der Abmahnung unterbreitete Angebot zur vollständigen einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € bis spätestens zum 26. 08. 2010 anzunehmen und die Angelegenheit damit zu beenden.
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WIE SOLL ICH NUN REAGIEREN ???
Hinweis: WLAN Netzwerke müssen doch erst seit Mai diesen Jahres gesichert werden, hatte ich auch vorher nicht. Ich habe definitiv kein Lied runtergeladen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist, die Angelegenheit umfassend zu erledigen


Das können die ja gerne meinen, ist nur irrelevant. In eine UE gehören sowieso nicht so Dinge wie ein Schuldanerkenntnis oder eine Übernahmeerklärung irgendwelcher Schadensersatz- und sonstiger Forderungen, auch wenn die Abmahner das gerne so hätten.

quote:
WIE SOLL ICH NUN REAGIEREN


Wenn du die Tat nicht begangen hast: gar nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist sehr gering, vermutlich kommen nur noch weitere Standard-Drohschreiben von Anwalt und/oder Inkasso. Die Klage auf ein paar hundert EUR Abmahnkosten ist in Relation zu den Erfolgschancen (Beweisbarkeit) in der Regel viel zu riskant.

quote:
WLAN Netzwerke müssen doch erst seit Mai diesen Jahres gesichert werden


Nein. Es ist ein nicht auszurottendes Mißverständnis, daß die Rechtslage erst ab dem Moment gilt, in dem der BGH irgendetwas geurteilt hat. Der BGH urteilt nicht "ab jetzt gilt: ...", sondern "die Rechtslage ist und war schon immer: ...".

quote:
Ich habe definitiv kein Lied runtergeladen.


Dann wird man dir Gegenteiliges auch nicht nachweisen können.

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