Abmahnung Markenrecht: Label ÖKO-TEST
Mehr zum Thema: Markenrecht, Label, ÖKO-Test, Abmahnung, Markenrecht, MarkeDie Rechtsanwälte Schalast & Partner mahnen wegen markenrechtlicher Verletzung für die ÖKO-TEST Verlag GmbH ab
1. Wer mahnt ab?
Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts.
Ausgesprochen werden die Abmahnungen von den Rechtsanwälten Schalast & Partner im Auftrage der ÖKO-TEST Verlag GmbH.
seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, die Markenrechte der ÖKO-TEST Verlag GmbH an Gemeinschaftsmarken (Label ÖKO-TEST) verletzt zu haben.
2. Was wird gefordert?
Die Abmahnung beinhaltet im Wesentlichen 3 Hauptforderungen:
a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
b. Zahlung eines Betrages in Höhe von 1531,90 € („Abmahnkosten“)
c. Auskunftserteilung
Mein Rat:
Nichts vorschnell unterschreiben und keinesfalls vorschnell zahlen!
3. Was ist von der Abmahnung zu halten?
Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Zunächst ist zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur dann bräuchten Sie überhaupt zu reagieren.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Im günstigsten Fall könnte die Abmahnung und die aufgestellten Forderungen sogar vollständig zurückgewiesen werden. Ob auch bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt, müsste erst geprüft werden.
Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.
4. Soforthilfe bei Abmahnungen
1. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!
2. Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!
3. Fristen unbedingt einhalten!
4. Noch vor Fristablauf einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt beauftragen!
Haben auch Sie eine Abmahnung der ÖKO-TEST Verlag GmbH erhalten? Gerne hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla in diesem Fall weiter.
Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen vertrete ich Sie gerne bundesweit in allen Fragen Rund um den gewerblichen Rechtsschutz und das Markenrecht.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne per E-Mail zukommen zu lassen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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