Abmahnung Laurent Wolf – Walk The Line – Various Artists/Offizielle Dance Charts Top 50

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH mahnt über die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main ab.

Aktuell geht es um die Musik des Künstlers Laurent Wolf, insbesondere das Lied „Walk The Line“.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Februar 2010 stammen.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ in Höhe von € 450,00.

Am Schluss wird in der Abmahnung wie folgt auf den Gerichtsstand hingewiesen:

„Aufgrund der von Ihnen begangenen unerlaubten Handlung ist hierbei nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die beanstandete Handlung begangen worden ist. Dies ist entweder der so genannte Begehungsort oder der so genannte Erfolgsort. Da die ins Internet gestellte Datei an jedem Ort aufgerufen werden konnte, kann unsere Mandantin (auch wenn Sie selbst nicht im Gerichtsort Frankfurt am Main ansässig sein sollten) gerichtliche Maßnahmen vor der Frankfurter Gerichtsbarkeit einleiten.“

Hier wird versucht, weiteren Druck auf die Betroffenen auszuüben, insbesondere wenn diese weit weg von Frankfurt am Main wohnen.

Allerdings erstaunt dieser Hinweis immer wieder, da nicht alle Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zugunsten der Kanzlei Kornmeier & Partner ausfallen. Auch vor den Frankfurter Gerichten geht die Kanzlei Kornmeier & Partner ein gewisses rechtliches Risiko ein, wenn sie versucht, Ansprüche mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Koch Media aus Österreich – Risen
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung TOBIS Film aus Berlin – The Book of Eli