Abmahnung Kornmeier & Partner iAd der EMI MUSIC

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Anschlussinhaber, Werk, Bittorrent, P2P, Abmahnung
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Micki Krause "Schatzi Schenk mir ein Foto"

Uns erreichte kürzlich die Mitteilung, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag Ihrer Mandantin, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Micki Krause "Schatzi Schenk mir ein Foto" in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke Abmahnungen verschickt.

In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen das Werk   in der Tauschbörse BitTorrent anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Was häufig nicht verstanden wird, ist der Umstand, dass in derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, bereits das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem Abmahnschreiben ein Vergleichsbetrag von 450,00 € gefordert:

Zur Sache:

Aufgrund der Erfahrung aus der alltäglichen Praxis ist auffallend, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen zu voreilig handeln.

Entweder das Abmahnschreiben ignoriert oder aus einer Panikhandlung heraus, die Forderung ungeprüft erfüllt. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden!

Dies gilt insbesondere für die vorformulierten Unterlassungserklärungen. Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärung sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft .

Des weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. 

Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung können diese Nachteile verhindert werden können.

Sicherlich kommen viele Adressaten einer solchen Abmahnung auf die Idee eine Unterlassungserklärung selbst zu formulieren oder sogar auf die einschlägig bekannten Mustervorlagen zurückzugreifen. Hierbei wird jedoch verkannt, dass jeder Abmahnungsfall ein Einzelfall ist. Eine allgemein gültige Mustervorlage für alle Abmahnschreiben gibt es nicht!

Rechtsanwaltskosten/ Schadensersatz:

Die Erfahrung zeigt, dass die angesetzten Kosten für die Rechtsverfolgung, sowie dem avisierten Schadensersatz sehr häufig insgesamt zu hoch angesetzt sind und als nicht angemessen anzusehen sind.

Hieran ändert auch die Hinzuziehung des geltend gemachten Schadensersatzes anhand der Lizenzschadensanalogie nichts. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtssprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

Achtung:

Bei dem abgemahnten Werk handelt es sich häufig um einen Bestandteil in einem Chart Container/Sampler ( Beispiele: German Top 100 Single Charts, Apres Ski Hits 2012) handelt, die noch weitere Lieder beinhaltet. Daher drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und Kanzleien.  Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt folgendes:

Vermeiden Sie Kurzschlusshandlungen!

Notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen!

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.