Erotikfilme: Neue Abmahnung Kanzlei C-LAW GbR im Umlauf

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Auftraggeber Multi Media Verlag GmbH lässt Kanzlei gegen Filesharing vorgehen - was bedeutet dies für die Betroffenen?

Die Rechtsanwaltskanzlei C-LAW GbR aus Hamburg, ehemals Schulenberg Schenk ahndet wieder einmal Urheberrechtsverletzungen für die Multi Media Verlag GmbH. Gegenstand der Abmahnungen ist derzeit das Filmwerk „“Mein Arsch dein Fetisch” und weitere Filme aus der Erwachsenenunterhaltung ab.

Die Kanzlei stellt in den Abmahnschreiben zunächst einmal die Behauptung auf, ihre Auftraggeberin sei Inhaberin von Urheberrechten am dem Filmwerk. Den Empfängern der Abmahnungen wird vorgeworfen, das Filmwerk von einem Filesharingnetzwerk im Internet heruntergeladen und es damit gleichzeitig durch einen Upload Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Innerhalb einer recht kurz bemessenen Frist verlangt die Anwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben vorgefertigt beigefügt ist. Zudem wird von den Abgemahnten in Rahmen eines Vergleichsangebots die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 650 € verlangt.

Um Ihre Situation nicht zu verschlimmern, sollten Sie auf folgendes achten:

− keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen

− vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen

− gesetzte Frist unbedingt beachten

− vor Fristende einen Rechtsanwalt beauftragen

− keine Zahlung ohne Absprache vornehmen

Übermitteln Sie uns deswegen das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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