Abmahnung KSM GmbH – Kill Theory

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Die KSM GmbH mahnt über die Kanzlei Baumgarten Brandt den Film „Kill Theory“ ab. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus September 2009 stammen. Offensichtlich arbeitet die Kanzlei Baumgarten Brandt insoweit auch noch Fälle aus August und September letzten Jahres ab.

Die Kanzlei Baumgarten Brandt argumentiert in der Abmahnung hinsichtlich der angeblich zu ersetzenden und erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten wie folgt:

„Die erstattungspflichtigen Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung würden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei einem hier anzusetzenden Streitwert von mindestens € 50.000,00 einen Betrag von € 1.359,80 netto ausmachen gemäß Nr. 2300 des RVG-Vergütungsverzeichnisses. … Aufgrund der Tatsache, dass die fragliche Datei von Ihnen weltweit im Internet für eine unüberschaubare Zahl von Nutzern zum Download bereit gehalten wurde und es sich bei dem o.g. Film um eine teuere und bekannte Produktion mit namhaften Darstellern handelt, ist davon auszugehen, dass dieser Streitwert für den Unterlassungsanspruch unserer Mandantin vor einem Gericht in einem Gerichtsverfahren zugrunde gelegt und möglicherweise sogar weit höher angesetzt wird.“

Diese Auffassung teilen wir nicht. Sowohl in Anbetracht der mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in einer bestimmten Fallkonstellation auf eine 100-Euro-Grenze für Abmahnungen hinweist, und auch unter dem Gesichtspunkt, dass nicht alle Gerichte so hohe Streitwerte ansetzen, halten wir diese Betrachtung und rechtliche Wertung für falsch. Auch die anderen rechtlichen Wertungen in der Abmahnung sowohl hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs als auch in Bezug auf weitergehende Forderungen sind nach unserer Einschätzung durchaus kritisch zu sehen.

Daher empfiehlt sich, auf die Abmahnung nicht mit einer sofortigen Unterschrift und einer sofortigen Zahlung zu reagieren. Auch wenn der geforderte pauschale Gesamtbetrag in Höhe von € 850,00 als „günstiges Angebot“ zur Erledigung des Rechtsstreites angeboten wird, ist nach unserer Einschätzung in jedem Einzelfall kritisch und sehr genau zu prüfen, ob ein Anspruch berechtigt und auch durchsetzbar ist. Hier bieten verschiedenste Anwaltskanzleien und auch wir eine Pauschalhonorierung für die gesamte rechtliche Begleitung an mit dem Ziel, dass Sie in der Abwehr der Abmahnung zum einen rechtssicher agieren, zum anderen – soweit dies möglich ist – durchaus Kosten sparen.

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