Abmahnung German Top 100 Single Charts durch Rasch Rechtsanwälte iAd. Universal Music GmbH
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, AbmahnungDie im gewerblichen Rechtsschutz tätige Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg übernimmt seit langem die Verfolgung von Rechtsverletzungen an Musikwerken des Medienunternehmens Universal Music GmbH. Seit Jahren spricht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auf urheberrechtliche Verstöße an Musikwerken, an denen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt, Abmahnungen aus. Die Abmahnung wird zumeist dem Inhaber desjenigen Internetanschlusses gegenüber ausgesprochen, welchem im Zeitpunkt eines Rechtsverstoßes an dem jeweiligen Musikwerk eine bestimmte IP Adresse zugeordnet war. Bis dato wurde eine Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte namens der Universal Music GmbH allerdings nur dann ausgesprochen, wenn ein Rechtsverstoß an einem kompletten Musikalbum, an welchem die Universal Music GmbH die Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat, vorlag.
Seit Beginn der letzten Maiwoche 2010 hat die Universal Music GmbH nunmehr der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Auftrag erteilt, Abmahnungen auch auf das Anbieten einzelner Musikwerke aus dem Musik- Katalogbestand der Universal Music GmbH auszusprechen. Ins Visier der Ermittlungen sind insbesondere die German Top 100 Charts Container gerückt. Diese werden im Wochentakt in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa Bittorrent, eDonkey oder Gnutella im Internet angeboten. In diese Netzwerke kann sich ein Teilnehmer mittels einer Software (einem sog. "Filesharing Clienten" - z.B. eMule, Vuze, LimeWire, Bearshare, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa) einwählen und sodann Dateien (wie eben die besagte German Top 100 Single Charts Container) von anderen Nutzern herunterladen. Doch mit dem Download der Datei, wird diese sodann zeitgleich anderen Tauschbörsenteilnemern zum Download angeboten. Dieses Downloadangebot stellt dann ein öffentliches Zugänglichmachen iSd. § 19a UrhG eines geschützten Werkes dar. Die Vorschrift bestimmt:
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
"Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."
Ein öffentliches Zugänglichmachen eines geschütztesn Werkes ohne ein entsprechendes Einverständnis eines Rechteinhabers verstößt gegen § 97 UrhG. Wer insoweit die German Top 100 Single Charts über ein Peer to Peer Tauschprogramm herunterlädt und die damit zwangsläufig gleichzeitig anderen Tauschbörsen Nutzern öffentlich zugänglich macht, handelt widerrechtlich iSd. § 97 UrhG, da die German Top 100 Single Charts Container stets 100 urheberrechtlich geschützte Musikwerke enthalten. Die derzeit angeboteten German Top 100 Single Charts Container enthalten beispielsweise folgende Musikwerke, an denen die Universal Music GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt:
- Lena Meyer-Landrut - Satellite
- Lena Meyer-Landrut - Bee
- Lena Meyer-Landrut - Love me
- Jennifer Braun - I care for you
- Aura Dione - I Will Love You Monday
Rechtsverletzungen an urheberrechtlich geschützten Musikwerken, welche in German Top 100 Single Charts Containern anderen Tauschbörsen zum Download anboten werden, erfahren bereits seit langem eine zivilrechtliche Verfolgung. Zahlreiche Rechteinhaber gehen mit Abmahnungen außergerichtlich gegen Rechtsverstöße durch das öffentliche Zurverfügungstellen ihrer Musikwerke in German Top 100 Single Charts Containern im Internet vor. Im Gegensatz zu diesen Rechteinhabern hat die Universal Music GmbH jedoch regelmäßig die Nutzungs- und Verwertungsrechte an mehreren Musikwerken in einem einzigen German Top 100 Single Charts Container.
Demzufolge fordern die Rechtsanwälte Rasch den beteffenden Internetanschlussinhaber mit der Abmahnung auf, neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch einen Pauschalbetrag über 1200 EUR an die Universal Music GmbH zu zahlen. DE Betrag iHv. 1200 EUR setzt sich aus einem Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgungskosten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, sowie aus einem Schadensersatz (etwa auf Entrichtung des entgangenen Gewinns) zusammen.
Wer eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aufgrund eines Verstoßes wegen dem öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken der Universal Music GmbH als Bestandteil eines German Top 100 Single Charts Containers erhält, sollte nicht unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlasungserklärung abgeben. Die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung wird von den Gerichten nämlich regelmäßig zu Lasten des Untrlaungsschulners als Schuldanerkenntnis ausgelegt.
Die in der Abmahnung enthalten Fristen sollten zur Vermeidung zeit- und kostenintensiver Folgen (wie etwa dem drohenden Erlass einer einstweiligen Verfügung) Beachtung finden. Da sich mit der Abmahnung unterbreitete Verletzungsvorwurf aufgrund der German Top 100 Single Charts Container (die ganz im Gegensatz zu einem Musikalbum nicht allein Musikwerke der Univeral Music GmbH enthalten) auch auf zahlreiche Musikwerke weiterer Rechteinhaber erstreckt, sollte eine umfassende Prüfung der Abmahnung und eine fundierte rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt angestrebt werden.
Nähere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Beyond Remedy - Jenseits der Angst durch Waldorf Rechtsanwälte iAd. Constantin Film Verleih GmbH
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung I Love You Phillip Morris durch Rechtsanwalt Auffenberg iAd. Alamode Filmdistribution OHG
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung New Moon - Biss zur Mittagsstunde durch Dr. Ulrich Bente Rechtsanwalt & Notar iAd Tele München Fernseh GmbH + Co