Abmahnung Ebay.

30. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go410198-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung Ebay.

Hallo,

angenommen Anbieter A, welcher sich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay angemeldet hat, möchte anfangen digitale Güter zu verkaufen. Er schaut sich zunächst mal die Konkurrenz an und stößt auf Anbieter B, welcher ein ähnliches, aber nicht exakt das selbe Produkt anbietet. Anbieter B ist als privater Verkäufer tätig, obwohl er regelmäßig ein und den selben Artikel verkauft. Allerdings liegt sein monatlicher Umsatz zwischen 100-200€ und sein Gewinn beträgt wiederum gerade mal 2/3 davon.

Hat Anbieter A die Möglichkeit eine wirksame Abmahnung an B zu schicken?
Wie hoch wäre dabei die Abmahnkosten für B? Betrüge der Streitwert den Umsatz von B?
Würde ein Anwalt sowas mitmachen (bei so einem geringen Umsatz)?

-- Editier von go410198-20 am 30.07.2016 12:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Streitwert ist mindestens 1.000€, unter Umständen höher.

Und natürlich kann man dagegen vorgehen.

-- Editiert von 3,141592653 am 30.07.2016 21:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Gewerbliche Unterlassungsansprüche fangen in der Regel jenseits der 5000 EUR an und können leicht 20.000 EUR Streitwert haben.
Der Umsatz des Rechtsverletzers kann dabei allenfalls streitwerterhöhend wirken, keinesfalls aber streitwertbestimmend.
D.h. macht der Rechtsverletzer Umsatz 0, ist der Streitwert immer noch 5000-20.000 EUR; macht der Rechtsverletzer Umsatz 1 Mio., kann der Streitwert auch sechsstellig werden.

0x Hilfreiche Antwort

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