Abmahnung Diesel Schmitt Ammer gegen eBay-Händler

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Trendelburg, Privatverkauf, ebay, gewerblich
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Dr. Rigo Trendelburg GmbH mahnt vermeintliche Gewerbetreibende auf eBay ab

Einmal mehr erreichen uns Onlineshop-Abmahnungen wegen der angeblich fehlender Angabe der gewerblichen Eigenschaft.

Vorliegend mahnt die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer für die Dr. Rigo Trendelburg GmbH ab.

Die Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber für eine angebliche Verletzung des UWG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Frist hierfür zwecks Druckaufbaus viel zu kurz bemessen ist.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen  zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich überzogen.

Vorliegend wird ein Streitwert von 20.000,00 € angesetzt, entsprechende Anwaltsgebühren in Höhe von 994,20 € erstattet verlangt.

In der Sache geht es im Kern darum, dass private Verkäufer es unterlassen haben sich (trotz ihres Geschäftsumfanges) als gewerbliche Verkäufer anzumelden, und somit entsprechende Unterrichtungspflichten zu "umgehen".

Die hohe Anzahl der Abmahnungen und die Art der vorformulierten Unterlassungserklärung sind erste Hinweise auf einen möglichen Rechtsmissbrauch.

Nach dem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen hierfür einen ersten Überblick geben:

Wichtig ist zunächst:

  • Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass unbedingt Fristen eingehalten werden müssen und Eigeninitiative hier ausnahmsweise fehl am Platz ist.
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst! Sondern schaffen Sie Waffengleichheit.
  • Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt.
  • Deswegen gibt es  spezialisierte Kanzleien, wie die unsere die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  •  Halten Sie sich auch fern von Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen in sog. Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Wettbewerbsrecht angezeigt.

Nun steht die richtige Reaktion im Vordergrund.

Unser Ziel (je nach Sachlage): Nichts oder deutlich weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.