Abmahnung Arbeitszeitbetrug / Kollege liest Zugangsdaten aus

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hofmeister
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Arbeitszeitbetrug / Kollege liest Zugangsdaten aus

Hallo,

in diesem Fall geht es nicht um mich, sondern um meine Ex Kollegen. Ich hoffe ich kann den Fall daher ausführlich genug beschreiben.

Generelle Situation in der Firma:
Die Arbeitszeit wird erfasst in dem man in einer Datenbank die Aufgewendete Zeit für ein Projekt manuell erfasst.
Keine Stempeluhren oder dergleichen.
Im Gebäude sind überall Sicherheitstüren mit elektronischen Schlössern. Diese Speichern wer und wann die Tür geöffnet hat.

Nun wurde Kollege A abgemahnt. Er hat Stunden erfasst die er nicht gearbeitet hat. Klarer Fall von Arbeitszeitbetrug.
Das ganze ist jedoch nur aufgefallen da Kollege B sich extra die Mühe gemacht hat die Schlösser auszulesen um zu kontrollieren wann Kollege A gekommen bzw. geganen ist.
Kollege B ist zuständig für die Wartung der Schlösser und er ist auch einer derjenigen, der bei Bedarf von der Geschäftsführung beauftragt wird die Schlösser auszulesen. Z.B: Um festzustellen wer als letzter das Gebäude verlassen hat und die Alarmanlage nicht aktiviert hat.

In diesem Fall gab es keinen Auftrag der Geschäftsführung.
War sein Vorgehen rechtens?

Viele Grüße,

Hofmeister

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Kollege A kann froh sein, dass er mit einer Abmahnung davon gekommen ist. Arbeitszeitbetrug rechtfertigt auch durchaus die sofortige Kündigung. Dass der Hinweis gegen den Vorstoß von dem Kollegen kam, der die elektronischen Schlösser ausliest, ohne dass ein Auftrag der Geschäftsleitung vorlag, halte ich für unproblematisch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

stimme blaubär zu!
Der Kollege kann sich glücklich schätzen, nicht auf der Straße zu stehen.

und das hier....................

Zitat:
Kollege B .... ist auch einer derjenigen, der bei Bedarf von der Geschäftsführung beauftragt wird die Schlösser auszulesen......In diesem Fall gab es keinen Auftrag der Geschäftsführung.

...........ist wohl erstens Spekulation und zweitens irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Bzgl. A kann ich meinen Vorrednern nur zu zustimmen.
Ich sehe allerdings auch ein Problem im Verhalten von B, sofern dies tatsächlich ohne Auftrag geschehen sein soll.

Rechtliche Hintergründe kann ich leider nicht beisteuern, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass in unserer Behörde eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geschlossen wurde, nachdem die gespeicherten Daten nur in best. Situationen verwendet werden dürfen.
Hier stand wohl der Datenschutz im Wege.
Meines Wissens wurden diese Daten bei uns nur einmal ausgelesen. Damals verschwanden einige PC und man wollte ermitteln, wer als Letzter den Laden verlassen hat.

Insofern gäbe es vielleicht schon eine Möglichkeit dem B ans "Bein zu pinkeln".
Wenn ich A wäre, würde ich aber lieber gaaanz still sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hofmeister
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Da Kollege B dauernd versucht andere Kollegen schlecht da stehen zu lassen werde ich Kollege A und anderen einfach mal raten das vom Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen.

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