Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse – Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement – EUR 1.308,36 Forderung

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Bereits mehrfach haben wir über Abmahnungen der Anwaltskanzlei Kruse aus Dortmund wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet berichtet. Im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, darunter Studija Monolit, Pettox Limited und Russkoe Stschaste Houm Video mahnt die Kanzlei Kruse die unerlaubte Verwertung geschützter russischsprachiger Filmwerke ab. Konkret handelt es sich um die Titel:


„Na Igre 1“

„Na Igre 2“

„Gluhar v Kino“

und

„Laskovyj May“.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die streitgegenständlichen Filmwerke seien über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern ohne Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers zum Download angeboten worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung macht die Anwaltskanzlei Kruse Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Verlangt wird neben der Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 980 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Entwurf beigefügt ist.

Kommen die abgemahnten Anschlussinhaber diesen Forderungen nicht fristgerecht nach, erhöht sich die Zahlungsforderung in einem zweiten Schreiben der Rechtsanwältin Kruse auf EUR 1.101,80. Diese Summe setzt sich aus Anwaltskosten in Höhe von EUR 651,80 sowie EUR 450 Schadensersatz zusammen. Am Ende dieses Schreibens weist Rechtsanwältin Kruse darauf hin, bei fruchtlosem Fristablauf ihrer Mandantschaft „auf jeden Fall“ die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche zu empfehlen.

Stattdessen beobachten wir aktuell, dass die Firma Infoscore Forderungsmanagement offenbar mit der Durchsetzung der Zahlungsansprüche beauftragt wird. In ihren Schreiben fordert das Unternehmen mit Sitz in Baden-Baden die Zahlung der ursprünglichen Forderung von EUR 1.108,80 zuzüglich Verzugszinsen, Inkasso- und Kontoführungskosten, insgesamt EUR 1.308,36. Auffällig ist, dass als Gläubigern dieser Ersatzforderungen die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH bezeichnet wird. Unklar ist, wer sich hinter diesem Unternehmen verbirgt bzw. welche Verbindung zu dem ursprünglichen Rechteinhaber besteht. Auf der Webseite der Firma AEGIS wird diese als „international agierendes Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Schutz von geistigem Eigentum sowie Vertrieb und Vermarktung von multimedialen Werken“ beschrieben. Sitz des „Head Office“ ist bezeichnenderweise ebenfalls Dortmund, in etwa 500 Meter Entfernung zum Kanzleistandort. Geschäftsführer ist laut Eintrag Stepan Razin. Die Ähnlichkeit mit dem Nationalheld der Kosaken ist sicher Zufall.

Bei Erhalt einer entsprechenden Abmahnung und/oder einem Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement sollten Sie keinesfalls vorschnell die geltend gemachten Ansprüche erfüllen. Vielmehr sollte zunächst von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja inwieweit die bezeichneten Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Überzogene Zahlungsforderungen können unter Umständen abgewehrt werden. Auch lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte häufig eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen.