Abmahnung Anis Mohamed Ferchichi – Bushido - durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

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Abmahnung Anis Mohamed Ferchichi – Bushido - durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung von Bushido, alias Anis Mohamed Ferchichi, vor. Dieser wird vertreten durch die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe.

Es geht um die German Top 100 Single Charts. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe fordert einen „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 350,00 €.

Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Dort soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € zugestanden werden. Davon ist dringend abzuraten.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren .

Aussagen aus verschiedenster Richtung, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, können wir auf keinen Fall unterstützen.

Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.

Von der Art der Reaktion hängt aber auch Einiges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann. Handelt es sich um eine Abmahnung zu pornographishen Filmwerken, so steht auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch im Raum.

Sofern Sie also die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie auch nichts in Richtung eines “Geständnisses” oder “Anerkenntnisses” äußern.

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben .

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