Abmahnung APW Rechtsanwälte für Universal Pictures - "Kick Ass 2"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Urheberrechtsverletzung, Abmahnung, Kick Ass 2, Filesharing
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Derzeit mahnt die Kanzlei APW Rechtsanwälte für die Universal Pictures International Germany GmbH Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Films "Kick Ass 2" ab.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die britisch-US-amerikanische Comicverfilmung "Kick Ass 2" anderen Nutzern innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben. Damit wird das Werk öffentlich zugänglich gemacht. Dies geschieht illegal, da der Rechteinhaber bzw. Urheber nicht dazu eingewilligt hat.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 530,00 Euro. Dieser Betrag umfasst die Kosten für den Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie gehe ich gegen die Abmahnung der APW Rechtsanwälte am besten vor?

Falls auch Sie eine solche Abmahnung erreicht hat, sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern folgende Handlungsempfehlungen beherzigen:

1. Nichts unterschreiben!

2. Nicht voreilig zahlen!

3. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!

4. Anwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

Wichtig ist, dass Sie die Ihnen gesetzte - meist knapp bemessene - Frist beachten. Falls Sie diese verstreichen lassen, ohne auf die Abmahnung zu reagieren, kann gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Diese ist mit hohen Kosten verbunden.

Des Weiteren sollten Sie die geltend gemachten Ansprüche von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen und die Unterlassungserklärung abändern lassen. Grund dafür ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärungen meist Klauseln enthält, die für Sie nachteilig sein können. Bei der modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich auf die nötigsten Angaben beschränken und ein Schuldanerkenntnis sollte vermieden werden. Wir raten von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet ab. Diese sind häufig von Laien verfasst und entsprechen teilweise nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und in welchem Umfang Sie haften, muss anhand Ihres persönlichen Einzelfalles ermittelt werden. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Der Täter ist derjenige, der selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat; der Störer hingegen hat nicht selbst gehandelt. Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt und dadurch die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Anschlussinhaber hat aber auch die Möglichkeit, sich gänzlich von einer Haftung zu befreien. Dafür muss er beweisen, dass er seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten befolgt und sein WLAN-Netzwerk hinreichend gesichert hat. Hier kommt es wieder auf den Einzelfall an hinsichtlich der spezifischen Anforderungen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Kick Ass 2" erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie uns Ihren Fall schildern können und wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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