Abmahnung (Wettbewerbsrecht): Die LSH Rechtsanwälte mahnen derzeit für Peter Kirchhof e. K. ab

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eBay-Verkäufer betroffen, die als sog. scheinprivate Verkäufer auftreten

1. Wer mahnt ab?

Heute geht es um eine Abmahnung der LSH Rechtsanwälte. Die LSH Rechtsanwälte mahnen bereits Berichterstattungen im Internet zur Folge derzeit eBay-Händler ab, die als „privater Verkäufer“ auf eBay registriert sind und nicht die Informationspflichten erfüllen, die ein gewerblicher Verkäufer einhalten müsste (also z.B. Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular, etc.).

Ausgesprochen werden die Abmahnungen für Peter Kirchhof e.K., Inh. Peter Kirchhof, Stolzestraße 10, 75175 Pforzheim.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Hierbei richten sich die LSH Rechtsanwälte an solche Händler, die aus Sicht der LSH Rechtsanwälte aufgrund des Umfangs der Verkaufsaktivitäten (also z.B. Anzahl an Bewertungen/Verkäufen in der Vergangenheit) als unternehmerisch handelnd einzustufen wären. Ein unternehmerisch handelnder eBay-Verkäufer wiederum muss einige gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten (s.o.) erfüllen. Unterlässt dies ein solcher Händler, kann dieses im Einzelfall einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der von einem Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

2.Welche Forderungen stellen die LSH Rechtsanwälte?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswerts von 4000.- € gefordert, was einem Betrag von 347,50 € entspricht.

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:

Bitte seien Sie vorsichtig! Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung.

3.Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Als erstes wäre zu prüfen, ob die Abmahner überhaupt zur Abmahnung berechtigt sind. Dies ist nämlich nicht automatisch der Fall. Es kann also nicht jeder jeden einfach so abmahnen lassen. Für eine solche Abmahnberechtigung ist grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sind Sie also aus einer völlig anderen Branche als Peter Kirchhof e.K., so spricht dieses bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung. Dieses wäre in Ihrem konkreten Fall sorgfältig zu prüfen.

Selbst wenn eine Prüfung ergeben sollte, dass eine Abmahnberechtigung vorliegt, so wäre im nächsten Schritt zu untersuchen, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Die Rechtsprechung ist nämlich sehr uneinheitlich zu diesem Thema und die Grenzen sind oft fließend, wann ein privater Verkäufer zum unternehmerischen/gewerblichen Verkäufer wird. Zusätzlich können noch andere Umstände zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z.B. Verjährung, Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt, empfehlenswerter Weise einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, anzuraten.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie zugleich Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierbei handelt es sich nicht um Abzocke, vielmehr sollten Sie die Abmahnung bitte ernst nehmen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen ansonsten ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung). Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen und holen Sie sich stattdessen kompetenten anwaltlichen Rat ein.

4. 1x1 für Betroffene einer Abmahnung

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern oder den Rechtsanwälten!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen!
  • Nicht die geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Vor Fristablauf unbedingt Rechtsanwalt einschalten (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der LSH Rechtsanwälte im Auftrage von Peter Kirchhoff e. K. wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) erhalten? Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Seite.

Unser oberstes Gebot: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie mich einfach und völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt (0471 / 483 99 88 – 0). Gerne können Sie mir die Abmahnung vorab per E-Mail an die dort ebenfalls genannte E-Mail-Adresse zusenden (info@drnewerla.de ). Hierdurch erleichtern Sie und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Anschließend können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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