Guten Tag .
Meine erste Affiliate Seite steht in den Startlöchern.(amazon parnernet ) Ich verwende ausschliesslich produktbilder von amazon ,die mittels screenshot von weissen rändern befreit wurden und das Hintergrundbild ist bei footolia by adobe gekauft. Zusätzlich gibt es auf meiner seite ein forum. Da das mein erstes Projekt ist wäre ich sehr dankbar wenn mal jemand über mein Impressum drüber schauen würde und mit evtl. sagt was verbessert/verändert werden sollte.
grundlegende Fragen sind momentan :
Brauche ich eine AGB ?
Was ist in meinem Fall die Aufsichtsbehörde ? Das Rathaus indem ich mein Gewerbe angemeldet habe ? Das örtliche Amtsgericht ? bin da ein bisschen planlos
würde mich freuen wenn sich mal kurz jemand zeit dafür nehmen würde
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
:
vorname nachnahme
Musikinstrumenten- & Software-Vergleich
Strasse hausNR
PLZ Stadt
Kontakt:
Telefon: Nur auf Anfrage
E-Mail: ************
Aufsichtsbehörde:
Aufsichtsbehörde Nord-Reihn-Westfahlen
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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: http://instagram.com/about/legal/privacy/
Quelle: https://www.e-recht24.de
Bilddateien auf www.*************.com :
© Produktbilder von amazon
© Hintergrundbild von fotolia by Adobe https://de.fotolia.com/id/100895309
Informationen zu Preisen & Verfügbarkeit :
Preise und Verfügbarkeit werden immer aktuell gehalten . Wir entschuldigen jedoch möglichen geringen Verzug bei Änderungen der Preise oder Verfügbarkeit.
Inhalt des Onlineangebotes
Inhalt des Onlineangebotes :
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Abmahnsicherheit einer Affiliate Website
1. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2017 | 12:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnsicherheit einer Affiliate Website
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 1. Mai 2017 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatIch verwende ausschliesslich produktbilder von amazon ,die mittels screenshot von weissen rändern befreit wurden :
Abmahngefahr: zum einen nicht erlaubte Bearbeitung, dann sind die Quellen auch nicht immer ganz unproblematisch was die Urheber- und Nutzungrechte angeht.
ZitatWas ist in meinem Fall die Aufsichtsbehörde ? :
Ist überhaupt eine notwendig? Beim Gewerbeamt mal erfragen.
ZitatTelefon: Nur auf Anfrage :
Abmahngefahr wegen fehlen einer Pflichtangabe.
Die Ust-ID fehlt auch.
ZitatDer Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. :
Doch. Die übernimmt er, ob er nun mag oder nicht.
Deshalb stellt diese Klausel auch eine Abmahngefahr dar.
ZitatTrotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. :
Doch, auch das macht man inzwischen Dank der Rechtsprechung des EUGH.
Deshalb stellt diese Klausel auch eine Abmahngefahr dar.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 1. Mai 2017 | 17:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen dank für die zügige Antwort.
"Abmahngefahr: zum einen nicht erlaubte Bearbeitung, dann sind die Quellen auch nicht immer ganz unproblematisch was die Urheber- und Nutzungrechte angeht."
Werde die Screenshots durch Bilder HTML-Codes ersetzen, die direkt von Amazon kommen. Mir also im Partnerprogramm zur verfügung gestellt werden.
Zur Aufsichtsbehörde : Ja es muss im Impressum eine Aufsichtsbehörde angegen sein, nur finde ich keine Aussagen darüber, wer zuständig ist.
ZitatTelefon: Nur auf Anfrage :
Abmahngefahr wegen fehlen einer Pflichtangabe.
Die Ust-ID fehlt auch.
Telefonnummer wird auch sofort hinzugefügt.
Zur UST-ID . Ich besitze noch keine Ust-ID . Habe dazu folgendes im Internet gefunden :
"Handelt ein Unternehmer nur innerhalb Deutschlands, ist die Angabe der Steuernummer im Geschäftsverkehr ausreichend. Sobald ein Unternehmer aber Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Lad unterhält, benötigt er zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer."
quelle : "https://.de/lexikon/umsatzsteuer-identifikationsnummer-ust-id"
Sollte damit alles getan sein ? oder gibt es weitere Mängel
-- Editiert von Lkas am 01.05.2017 18:02
#4
Antwort vom 1. Mai 2017 | 18:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatIch verwende ausschliesslich produktbilder von amazon ,die mittels screenshot von weissen rändern befreit wurden und das Hintergrundbild ist bei footolia by adobe gekauft. :
Was bedeutet "Produktbilder von Amazon"? Stellt Amazon die seinen Partnern ausdrücklich zur Verfügung? Anderenfalls dürfen sie höchstwahrscheinlich nicht genutzt werden.
Zitat:Brauche ich eine AGB ?
Wenn man nicht für jeden Kauf einen eigenen Einzelvertrag abschließen will, braucht man nicht nur welche - man hat vermutlich auch welche. »»»» AGB
Zitat:Was ist in meinem Fall die Aufsichtsbehörde ?
Vermutlich gar keine, weil es weder beim Handel mit Musikinstrumenten noch beim Handel mit Software eine solche gibt.
Eine Existenzgründerberatung bei der IHK o.ä. wäre vielleicht ganz sinnvoll und hilfreich.
Produktbilder : Nein, bisher habe ich die ganz normalen Produktbilder von Amazon benutzt , was jedoch momentan geändert wird.
Zu den AGB : Reichen nicht die AGB die Akteptiert werden sobald das produkt auf amazon gekauft wird ?
Ich verkaufe schliesslich nicht selber sondern stelle das Produkt vor und Leite die Kunden zu Amazon weiter.
-- Editiert von Lkas am 01.05.2017 18:06
#5
Antwort vom 1. Mai 2017 | 18:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatZur Aufsichtsbehörde : Ja es muss im Impressum (123recht.net Tipp: Impressum ) eine Aufsichtsbehörde angegen sein, nur finde ich keine Aussagen darüber, wer zuständig ist. :
Nö, muss es nicht.
Was es nicht gibt, kann man logischerweise auch nicht angeben.
In Zweifelsfalle wäre es die Behörde welche die Gewerbeerlaubnis ausgestellt hat / die Gewerbe in der Gemeinde allgemein überwacht.
ZitatZur UST-ID . Ich besitze noch keine Ust-ID . Habe dazu folgendes im Internet gefunden : :
Dann sollte man die Steuernummer angeben. Und schnellstmöglich durch die Ust-ID ersetzen.
ZitatZu den AGB : Reichen nicht die AGB die Akteptiert werden sobald das produkt auf amazon gekauft wird ? :
Auch die Vermittlung ist ein Rechtsgeschäft.
Im übrigen stellen schon die Datenschutzerklärung und die Haftungsausschlüsse AGB dar
Zitatoder gibt es weitere Mängel :
Sollte man einen Anwalt fragen, der kennt sich damit aus.
Auf der Website selbst können noch jede Menge Fallen lauern.
Was man noch beachten sollte:
- die Infomationen zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen
- Infos zum ODR-Verfahren
- Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen,
- die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
- ob der Vertragstext gespeichert wird und ob und wie dieser dem Kunden zugänglich ist
Ich wette, das davon nichts bei Dir davon berücksichtigt wurde?
Und jetzt?
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