Abmahnschreiben für Constantin Film Verleih GmbH wg. des Films „Resident Evil: Retribution

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Waldorf Frommer fordern von Abgemahnten 815 EUR für illegales Filesharing.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen unlauterer Verwertung des Films „Resident Evil: Retribution" ab.

In dem Abmahnschreiben wird den betroffenen Internetanschlussinhabern vorgeworfen, den komplett in 3D gedrehten Sci-Fi-Action-Horrorfilm von Paul W. S. Anderson aus dem Jahr 2012 illegal, unter Verstoß gegen Urheberrechte, aus dem Internet heruntergeladen und sodann Dritten über Filesharingbörsen zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Innerhalb einer kurzen Frist verlangt die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der der Abgemahnte erklärt, es ab sofort zu unterlassen, seine urheberrechtlich geschützte Werke zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegen den Abgemahnten

Wichtig ist es, nach Erhalt einer solchen Abmahnung richtig zu reagieren:

  • die gesetzte Frist beachten
  • anwaltlichen Rat einholen damit die verlangte Unterlassungserklärung individuell und korrekt formuliert werden kann.

Übermitteln Sie uns das erhaltene Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Erstgespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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