Ablehnung eines reiserücktritts trotz Krankheit

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
StefanoScazzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung eines reiserücktritts trotz Krankheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Bruder ,2 Freunde von mir und ich wollten vom 21.12-23.12 einen Wochenendausflug nach Amsterdam machen.
Wir Buchten die Reise im vorraus und überwiesen 340€ an hotelreservierung.de
Indem Preis sind Unterkunft enthalten ,und pro Person eine Reiserücktrittsversicherung für 5€..

Leider musste ich den Urlaub aufgrund einer Krankheit Absagen...
Hotelreservierung bat mich ,mir vom Arzt eine Bescheinigung zu holen,indem bescheinigt ist,dass ich Reiseunfähig war,für diesen Zeitraum..
Dieses tat ich dann auch und schickte dass Formular per Email dort hin ..

6 Tage später bekam ich eine Email mit folgenden Worten :

Unsere zuständige Abteilung für Den Reiseschutz hat ihren Vorgang geprüft .
Es wurde entschieden,dass keine Teilstornierung möglich war.
Bei ihrer Buchung handelte es sich um eine nicht erstattbare Rate,somit hätte in jedem Fall der volle Preis entrichtet werden müssen ,egal wieviele Personen anreisen oder nicht .

Wenn die Buchung wegen Krankheit o.Ä komplett storniert worden wäre,hätte eine Erstattung geprüft werden können ..


Ist das rechtens ? Und wofür haben wir dann pro Person 5€ für die reiserücktrittsversicherung bezahlt?
Am Telefon sagte die Dame uns auch vorher,dass es mit ärztlichem Attest keine Probleme geben sollte..
Was soll ich jetzt machen ? Ich verschenke nämlich Ungerne 85€

Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar ...

Lg Stefano Scazzi


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

im Normalfall ist es so das eine RRV eben gerade die Kosten traegt, wenn man aufgrund einer unterwartet und ploetzlich aufgetretenen Krankheit eine Reise nicht antreten kann und dadurch Kosten fuer den notwendigen Ruecktritt entstehen.

Das Portal 'hotelreservierung.de' gehoert zur Firmengruppe Unister und dort scheint man Versicherungsleistungen nicht korrekt angeboten und auch verkauft zu haben, da die zustaendige Staatsanwaltschaft jedenfalls diesbezueglich ermittelt. Zeitweise waren dieser Delikte wegen vor Weihnachten bis zu drei Fuehrungskraefte des Unternehmens in U-Haft.

An Ihrer Stelle wuerde ich mich an die Staatsanwaltschaft in Leipzig wenden, dort wird man Ihnen sicherlich weiterhelfen und auch sagen koennen welche Staatsanwaltschaft fuer die Ermittlungen zustaendig ist.

Ermitteln heisst ja nicht unbedingt, dass die vorgeworfenen Tatbestaende auch begangen wurden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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