Ablehnung der medizinischen Versorgung

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dwbu
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)
Ablehnung der medizinischen Versorgung

Ein Arzt legt bei seine Ausbildung den Hippokratischen Eid ab.Danach muss ein Arzt ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken, er soll Kranken nicht schaden und Behandlungen durchführen. Kassenärzte haben sich, um die Kassenzulassung zu bekommen,verpflichtet, an der medizinischen Versorgung der Kassenpatienten teilzunehmen. Daher kann der Kassenarzt einen Kassenpatienten nicht ablehnen. Grundsätzlich gibt es nur wenige Gründe für eine Behandlungsablehnung. Nun kommt ein Patient zum Arzt. Der Patient sagt der Sprechstundenschwester das er bereits einen Notarzt rufen musste da er vor Magenschmerzen nicht aushalten kann. Er bricht ständig und hat Durchfall. Er ist froh zum Arzt dem Weg geschafft zu haben. Die Sprechstundenschwester lehnt den Patienten ab. Und sagt ihm er soll paar Kilometer weiter zum seinem Hausarzt gehen. Was kann der Patient machen? Muss er weiter gehen zum Hausarzt oder hat er ein Behandlungsrecht?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

er sagt der Sprechstundenschwester das er bereits einen Notarzt rufen musste da er vor Magenschmerzen nicht aushalten kann

......und was wurde vom Notarzt veranlasst? Warum hat sich der Mann dann noch zum Arzt geschleppt?

Ohne diese Vorgeschichte würde ich das als Notfall einschätzen, den der Arzt annehmen muss. Genauso wie ein Patient z. B. mit Anzeichen eines Herzinfarktes. Man hätte den Arzt vielleicht auch haftbar machen können, wenn der Mann auf dem Weg zum nächsten Arzt lebensbedrohlich zusammengebrochen wäre....?

Wäre ich dieser Mann gewesen, hätte mich geweigert die Praxis zu verlassen. Der Arzt hat ihn nämlich nicht abgewiesen, das war die Sprechstundenhilfe.

Apropos: Dieses Unterforum heißt Patentrecht, nicht Patientenrecht :-)

-- Editiert am 05.01.2011 16:12

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ein schwerwiegendes Thema!
Der Arzt kann einen Kassenpatienten dann ablehnen, wenn der Arzt keinen Vertrag mit der Kasse hat! Außer natürlich in notsituationen! Da der Mann bereits vom Notarzt versorgt wurde, waren auch von diesem die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen z.B. Krankenhauseinweisung!
Hier wären eher dem Notarzt Verfehlungen vorzuwerfen - nicht jedoch dem aufgesuchten Arzt!
Der Patient hat ein Behandlungsrecht! Dieses hatte er jedoch durch den Notarzt bereits in Anspruch genommen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Warum lehnt der Arzt denn ab ?

quote:
Und sagt ihm er soll paar Kilometer weiter zum seinem Hausarzt gehen.


Er kann auch ein Taxi rufen.

Die Not wurde ja bereits vom Notarzt behandelt.

Uwe


PS. Die Rubrik Patentrecht passt super

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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