Hallo,
ich habe ein paar Mietrechtsfragen, bezüglich des Themas Wohngeimschaftsauflösung:
Meine Freundin wohnt seit dem 01.09.2017 mit ihrer Freundin in einer WG. Sie haben die Innenaustattung gemeinsam bezahlt, in Küche und Waschmaschine haben sich beide reingeteilt.
Nun gibt es folgendes Problem, meine Freundin hat sich mit dieser Mitbewohnerin verstritten und zieht in eine andere Stadt, um ihr Studium fortzusetzen. Im Mietvertrag ist allerdings ausführlich beschrieben, das beide Mietparteien innerhalb des ersten Jahres auf ihr Ordentliches Mietrecht verzichten.
Das würde ja meines Wissens nach bedeuten, meine Freundin müsse einen Nachmieter für die Wohnung nachholen.
Ist sie verpflichtet, den neuen Nachmieter der WG-Mitbewohnerin vorzustellen?
Die Mitbewohnerin stellt sich jetzt bei allem quer und aktzeptiert keinen neuen Nachmieter.
Des weiteren ist das Problem, dass beide ja die Küche und die Waschmaschine bezahlt haben. Eine Quittung, welche Handschriftlich von ihrem Vater ausgefüllt wurde, ist vorhanden. Kann meine Freundin den kompletten Betrag zurückfordern?
Nun kommt natürlich noch ein Problem dazu. Meine Freundin war recht lange nicht mehr in der Wohnung, hat somit also auch keine Nebenkosten wie Wasser und Strom verbraucht. Die Mitbewohnerin feiert allerdings in der Wohnung immer Parties und hat einen exorbitanten Strom und Wasserverbrauch. Kann meine Freundin bei einer eventuellen Nachzahlung, auf einen Teil der Kosten verzichten und diese auf die Mitbewohnerin abwälzen?
Bei Antworten gerne die eigenen Erfahrungen wiederspiegeln, über einschlägige Gesetzte, sowie Gerichtsurteile bin ich sehr offen, ich arbeite mit dem Straf- und Ausländerrecht, also kann ich damit was anfangen.
Vielen Dank im Vorrau!
Mit freundlichen Grüßen
Hoppe
Ablauf Kündigung WG, Aufteilung der gemeinsamen Sachen
16. Januar 2018
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Frage vom 16. Januar 2018 | 17:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf Kündigung WG, Aufteilung der gemeinsamen Sachen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2018 | 20:02
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatMeine Freundin wohnt seit dem 01.09.2017 mit ihrer Freundin in einer WG. :
Wirklich? Oder ist es eher so, dass die Damen sich gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, wo beide Hauptmieter sind?
ZitatNun gibt es folgendes Problem, meine Freundin hat sich mit dieser Mitbewohnerin verstritten und zieht in eine andere Stadt, um ihr Studium fortzusetzen. Im Mietvertrag ist allerdings ausführlich beschrieben, das beide Mietparteien innerhalb des ersten Jahres auf ihr Ordentliches Mietrecht verzichten. :
Das dürfte sich zum tatsächlichen Problem entwickeln, WENN beide HAuptmieter sind, dann kann Ihre Freundin sich nicht so einfach aus der Verantwortung verabschieden. Sie kann ausziehen und wohnen wo sie will, aber zahlen muss sie dann trotzdem.
ZitatNun kommt natürlich noch ein Problem dazu. Meine Freundin war recht lange nicht mehr in der Wohnung, hat somit also auch keine Nebenkosten wie Wasser und Strom verbraucht. Die Mitbewohnerin feiert allerdings in der Wohnung immer Parties und hat einen exorbitanten Strom und Wasserverbrauch. Kann meine Freundin bei einer eventuellen Nachzahlung, auf einen Teil der Kosten verzichten und diese auf die Mitbewohnerin abwälzen? :
Ja es sei denn, die Damen haben schriftlich etwas anderes ausgehandelt.
Also klären Sie erst einmal, ob die WG auch nach außen (als mit dem VM) existiert, oder ob sich die zwei nicht einfach zusammen eine Wohnung genommen haben.
Und jetzt?
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