Abgeschlossenes Grundstück

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Azimute
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Abgeschlossenes Grundstück

Hallo zusammen!

Wir haben letztes Jahr ein Haus mit einem großen Grundstück gebaut, wobei ein Teil dieses Grundstücks bereits als Baugrundstück separat an eine andere Familie verkauft wurde.
Das gesamte Grundstück (unseres und das der anderen Familie) war früher Eins und ist komplett von teilweise hohen Zäunen und Mauern umgeben - also komplett "abgeschlossen".
Die Familie die nun bauen möchte, möchte vorne die Mauer und die Toreinfahrt abreissen, quasi ihren Teil, der auf ihrem Grundstück steht, um eine neue Einfahrt zu schaffen etc.
Somit wäre unser Grundstück aber vorne zur Straße hin offen und für jedermann frei zugänglich. Zur Zeit ist es so, dass Besucher erstmal an der Mauer vor Tür und Toreinfahrt stehen und klingeln müssen, bevor sie unser Grundstück betreten können.
Die Frage lautet nun, ob die Nachbarn in spe gleichzeitig dafür Sorge tragen müssen, dass unser Grundstück wieder "abgeschlossen" ist oder ob es, lapidar gesagt, unser Problem ist, unser Grundstück wieder "abzuschließen"?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, wie die sogenannte Einfriedungspflicht (Bauordnung, Bebauungsplan, ...) für die beiden Grundstücke geregelt ist.

Das erfährt man in der Regel beim zuständigen Amt bzw. auf der Homepage der Gemeinde.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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