Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Der Arbeitgeber AG kündigt AN ausserordentlich.
In den beiden Wochen vor der Kündigung war AN krank.
AN ist froh, nicht mehr für AG arbeiten zu müssen und
akzeptiert die Kündigung, jedoch möchte er, dass sein
nicht genommener Urlaub durch AG ausgezahlt wird.
Hat AN in diesem Fall einen Anspruch hierauf, wenn er
vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank war?
Und: Kann er nur den Urlaub für dieses Jahr in Ansatz bringen
und auch den nicht genommenen Urlaub des Vorjahres?
Danke!
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Abgeltung Urlaub nach fristloser Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja, er hat einen Anspruch auf Auszahlung:
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Nicht genommener Urlaub aus dem vergangenen Jahr dürfte verfallen sein, wenn zur Übertragung keine Vereinbarung mit dem AG getroffen wurde.
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" Don`t feed trolls"
Danke für die Bestätigung, ich bin durch Recherchen auf dasselbe Ergebnis gekommen.
Allerdings habe ich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht ganz zu der Frage verstanden, ob ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs auch dann besteht, wenn der AN vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig war (wie in diesem Fall).
Schließt das den Anspruch aus?
Vielleicht kann mich hierzu jemand erhellen?
Danke.
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Nachfrage:
Sind beim Arbeitsverdienst nach § 11
Bundesurlaubsgesetz auch gezahlte Provisionen einzubeziehen?
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-- Editiert am 17.09.2009 09:44
Kann niemand weiterhelfen?
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