Hallo.
Folgendes: Ich habe seinerzeits vor ca. 10 Jahren eine Ausbildung zum Maler und Lackierer angefangen, die ich damals ungefähr ein halbes Jahr vor der Gesellenprüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Da ich aus diesen gesundheitlichen Gründen auch sehr viele Jahre lang arbeitsunfähig war habe ich nie eine alternative Ausbildung begonnen, ergo, auch heute noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich überlege das nun zu ändern, und frage mich ob es wohl irgend eine Möglichkeit gibt auch nach 10 Jahren möglichst nahtlos an diese Ausbildung anzuknüpfen, also quasi nochmal das letzte Halbjahr zu absolvieren und meinen Brief zu machen?
Denn mit 30 Jahren möchte ich verständlicherweise nicht noch einmal 3 Jahre lang (bzw. 2 1/2 verkürzt) mit 16-jährigen die Schulbank drücken müssen, denn vordergründig geht es darum dass ich auf der Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Umschulung machen könnte, ohne aber halt leider nicht. Da das Fachwissen und die praktische Ausübung ja noch vorhanden sind wäre es zudem schlichtweg Zeitverschwendung alles noch einmal zu lernen.
Die Idee klingt im ersten Moment vielleicht ein wenig grotesk, aber würde mich interessieren wie sich das rechtlich verhält.
Danke im Voraus
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Abgebrochene Ausbildung fortsetzen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Soweit mir bekannt ist, wird es dir nicht so einfach gemacht, das System "auszutricksen". In zehn Jahren hat sich viel verändert. Zum einem ist es wohl kaum möglich an deine Ausbildung "anzuknüpfen" und zum anderem wirst du es wohl kaum schaffen in einem 1/2 Jahr die Prüfung abzulegen! Auch wenn du eine Umschulung machst, wirst du die Schulbank mit 16-Jährigen drücken müssen. Was im übrigen vor 20 Jahren in meiner BBS-Klasse mit älteren Umschülern kein Problem war.
Da braucht man nicht zu ´´tricksen´´:
Zuständig müsste für das Berufsbild die Handwerkskammer sein. Melde dich dort und frage nach, was von deiner bisherigen Lehrzeit noch anrechenbar ist und ob eine Anrechnung überhaupt noch möglich ist nach all der Zeit. Berufsbilder ändern sich, werden modernisiert und bekommen u. U. andere Inhalte. Wenn du die Prüfung halbwegs erfolgreich ablegen willst, hast du evtl. einiges nachzuholen.
Wenn du derzeit arbeitslos bist, frag die Arbeitsagentur oder Arge, ob du deren Unterstützung hast.
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Hallo Ihr zwei,
und danke für die Rückmeldungen.
Mit "tricksen" hat das allerdings wirklich nichts zu tun, da die Anrechnung bereits erlangter Lehrinhalte ja gesetzlich durch das BBG geregelt ist.
Dort heißt es z.B.: "Betriebliche Ausbildungszeiten, die dem gleichen Ausbildungsziel dienten, sind in der Regel in voller Höhe anzurechnen."
Leider findet sich aber tatsächlich nichts darüber wie es mit der "Halbwertzeit" aussieht - hätte ja sein können dass zufällig jemand bereits eine Erfahrung damit gemacht hat.
Der Hintergrund ist ganz einfach ist der, dass eine Ausbildung für mich ein finanzielles Desaster wäre, da ich als Azubi nahezu alle meine Leistungsansprüche verliere, eine Umschulung aber eben nur mit abgeschlossener Berufsausbildung beantragen kann. Es macht also durchaus Sinn sich diese Frage zu stellen, auch nach 10 Jahren noch. Dass sich Lerninhalte laufend ändern ist mir durchaus klar, aber das beschränkt sich in dem Bereich zum Glück grösstenteils auf die Theorie, der praktische Teil ist wie Fahrradfahren. Ich denke schon dass ich es mit viel Engagement schaffen könnte in kürzester Zeit aufzuholen was noch fehlt oder sich geändert hat - das ist wohl eher eine Frage wie viel Zeit man selbst investiert. Machbar auf jeden Fall. Ein halbes Jahr jedenfalls wäre überbrückbar, eine volle Ausbildungsdauer keinesfalls.
Trotzdem danke für die Antworten, ich werde mich wohl mit der IHK mal kurzschliessen müssen.
LG
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Wenn die Theorie dein Knackpunkt ist, dann besorge dir doch alte Abschlussprüfungen und über die immer und immer wieder. Das wir auch mit unseren Azubis, da ist jeder bestens vorbereitet.
Zu deinem Status: Du bist also arbeitssuchend gemeldet und ohne Berufsausbildung wohl auch schwer in Arbei zu bringen. Eine Umschulung ist im Grunde nichts anderes als eine Ausbildung, nur in verkürzter Zeit und mit dem Einverständnis eines Kostenträgers (z. B. AAmt oder ARGE). Du musst also nicht zwangsläufig schon einen Beruf gelernt haben, um nun eine Umschulung machen zu können oder hat man dir beim Amt was anderes erzählt? Falls deine vergangene Lehrzeit komplett angerechnet werden kann, so fehlt dir doch ca. 1/2 Lehrzeit, um zur Prüfung zugelassen zu werden. D.h., du musst auch einen Betrieb finden, der dich für eine solch kurze Zeit nimmt. Besser wäre doch, du kannst noch 12 Monate lernen, das Amt unterstützt dich weiter und wenn du nicht auf die Schulbank willst: Deine Berufsschulpflicht ist mit 30 Jahren sicher erledigt.
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Ergibt sich die Berufsschulpflicht nicht grundsätzlich aus dem Dualen System heraus?
Ich denke es sollte kein Problem sein einen Betrieb zu finden der das mitmacht, ob nun für 6 oder für 12 Monate ist letztlich auch erstmal nebensächlich, solange ich nicht die volle Zeit absolvieren muss. Der Betrieb hätte eigentlich sogar nur Vorteile dadurch, da ich im Praktischen Teil ein vollwertiger Geselle wäre, zu den Konditionen eines Azubis.
Allerdings steht mir während einer Ausbildung keine Regelleistung zu und nur bedingt Wohngeld und ähnliches. Während einer Umschulung sähe das etwas anders aus. Darum sollte die "Ausbildung" ansich so kurz wie möglich sein - und ja, mir wurde gesagt dass die Umschulung bei mir abhängig von der Berufsausbildung ist, bzw. in meinem Fall von deren Fehlen. Hatte ja bereits mehrere Anträge erfolglos gestellt gehabt.
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quote:
Deine Berufsschulpflicht ist mit 30 Jahren sicher erledigt.
Berufschulpflicht besteht mit Sicherheit nicht, kann sich aber als ganz nützlich erweisen. Ich habe mit über 40 eine Umschulung gemacht und der Altersunterschied war für beide Seiten absolut kein Problem. Kommt aber eben auch drauf an, welche Einstellung man vor sich herträgt.
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"gruß azrael"
Ich habe das mit der Berufsschulpflicht mal nachgeschlagen - auch recht lückenhaft formuliert, das Ganze...aber die dürfte bei mir inzwischen aufgehoben sein, da ich einen Realschulsabschluss habe und mind. 2 Jahre eine Berufsausbildung machte. Allerdings verwirrt mich das ein wenig, zugegeben, da m.M. nach keine reine betriebliche Ausbildung zum Maler/Lackierer existiert. Oder ist das nach Beendigung der BS-Pflicht irrelevant?
Denn so wie sich das für mich gerade darstellt muss ich nur die Voraussetzungen zur Prüfung erfüllen um zugelassen zu werden, und dann könnte ich (theoretisch natürlich) einfach meine Prüfung ablegen? Vorausgesetzt meine Ausbildungszeit würde angerechnet werden natürlich.
Ich habe grundsätzlich erstmal kein sooo grosses Problem mit dem Altersunterschied. Es geht wirklich nur darum: Wenn das Amt bei mir eine abgeschlossene Ausbildung für eine Umschulung voraussetzt, dann käme das im Zweifelsfall bei mir auf satte 5 Jahre, die ich wieder lernen müsste - die Hälfte davon mit Azubigehalt - und das ist weder finanziell tragbar noch möchte ich das.
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Ich habe gerade etwas sehr interessantes gelesen, und zwar habe ich wohl, mit dem Bestehen meiner Zwischenprüfung damals, den Brief des "Bauten- und Objektbeschichters" automatisch erworben - eine sonst wohl 2-jährige Ausbildung mit aber absolut identischem Inhalt wie der Maler/Lackierer bis zum Ende des zweiten Lehrjahres.
Als Bauten- und Objektbeschichter kann man wohl auch nahtlos die Weiterbildung zum Maler/Lackierer machen - Dauer 1 Jahr.
Das ist ein sehr interessantes "Schlupfloch" - obwohl ich von diesem Beruf noch nie etwas gehört habe, nicht einmal weiß ob es den damals überhaupt schon gab. Aber demnach müsste ich wohl doch eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
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Eine abgeschlossene Ausbildung erwirbt man aber nur mit Ablegen der dafür vorgeschriebenen Abschlussprüfung und nicht automatisch durch Erreichen der für diese Ausbildung nötigen Zeit bzw. der Zwischenprüfung in einer anderen Ausbildung. Von daher sehe ich da kein Schlupfloch, auch wenns schön wäre.
Ich frage mich, warum dann eigentlich noch eine Umschulung nötig sein sollte, wenn die Ausbildung zum Maler abgeschlossen wird. Wenn man imstande ist, diesen Beruf "vollwertig" (wenn auch zum Preis eines Azubis) über mehrere Monate in einem Ausbildungsbetrieb auszuüben, können gesundheitliche Gründe ja eigentlich keine Rolle mehr spielen, oder?
quote:
und ja, mir wurde gesagt dass die Umschulung bei mir abhängig von der Berufsausbildung ist, bzw. in meinem Fall von deren Fehlen.
Ist das eine definitive Zusage, dass die Umschulung bewilligt würde, wenn Du den Maler abgeschlossen hast?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 05.05.2010 21:23
Naja - genau darum ging und geht es ja...dass ich eigentlich eben nicht "vollwertig" imstande bin diesen Beruf auszuüben. Jedenfalls nicht über längere Zeit. Ein paar Monate würde ich notfalls mit viel Zähne zusammenbeißen wohl noch schaffen, wenn ich dafür dann auf eine abgeschlossene Berufsausbildung zurückgreifen kann, die alleine ansich ja schon viel Wert ist, auch branchenunabhängig. Wirklich arbeiten könnte ich in dem Beruf aber nicht mehr.
Eine Zusage als solche, dass bei abgeschlossener Ausbildung eine Umschulung finanziert werden würde, habe ich so in der Form nicht, nein - lediglich die Aussage dass das Fehlen der Ausbildung mir eine Umschulung nicht ermöglicht. Den Abschluss nachzuholen war somit ein Umkehrschluss meinerseits.
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quote:
Den Abschluss nachzuholen war somit ein Umkehrschluss meinerseits.
Ich seh es ein bißl zweifelhaft, ob das Nachholen des Maler-Abschlusses wirklich zur Bewilligung einer Umschulung führen wird. Man wird sich dort wohl die gleiche Frage stellen wie ich in meinem letzten Posting. Seh das also nicht zu optimistisch - womöglich beißt Du da monatelang die Zähne zusammen für nix und wieder nix, weil es dann heißt "Maler sind vermittlungsfähig, es braucht keine Umschulung". Prima wäre eine schriftliche Zusage für eine Umschulung unter der Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Hast Du inzwischen mal die Handwerkskammer kontaktiert?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 06.05.2010 13:53
@Schnuckelchen:
Ja, da hast Du natürlich nicht ganz unrecht. Maler sind im ersten und zweiten Arbeitsmarkt nahezu problemlos vermittelbar - das könnte tatsächlich am Ende Argument seitens des Amtes sein einer Umschulung doch nicht stattzugeben. Dem stehen zwar nach wie vor die gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber, aber die müssten dann wohl erneut zweifelsfrei ermittelt werden, was nicht ganz einfach werden dürfte wenn ich freiwillig, wenn auch nur auf begrenzte Zeit, den Beruf in Form einer beendenden Ausbildung ausübe. Da stellt sich dann sicher die Zumutbarkeitsfrage, welche ich damit eigentlich ja schon bedingt bejat hätte. Hm. Alles keine optimale Lösung, wie mir scheint.
Im Übrigen sind die Kammern in der Angelegenheit selbst ein wenig überfragt - es kommt wohl nicht sonderlich häufig vor, dass jemand nach so langer Zeit auf die Idee kommt seine Lehrjahre anrechnen lassen zu wollen ^^ Da bedarf es noch weiterer Recherchen, denn es gibt offenbar zwar keinerlei gesetzliche Einschränkungen bzgl. der "Halbwertzeit" von Fachwissen als solche, aber eben auch keine klare Richtlinie die dafür spricht. Alles noch ein grosses Fragezeichen.
Während dessen beschäftige ich mich mit dem Gedanken diverse Tätigkeiten evtl. im Form eines "zulassungsfreien Gewerbes" wie des Raumausstatters auszuüben, der durchaus einfache Maler- und Tapezierarbeiten ausüben darf - im Grunde eh das einzige das ich gesundheitlich ohne grössere Einschränkungen in der Branche machen dürfte. Aber auch das ist nur suboptimal, wie mir scheint, denn in eine echte Selbständigkeit möchte ich eigentlich auch nicht unbedingt.
Ich werde mich vorher wohl weiter im Kreis drehen, wie die letzten Jahre bisher auch. Tragisch.
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