Hallo Community,
ist mir was entgangen?
Bislang dachte ich, man koenne als Gläubiger alle ZWEI Jahre eine neue Abgabe der EV des Schuldners beantragen.
Sind es jetzt tatsächlich DREI Jahre?
Bitte um Info,
TIA
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Abgabe der EV des Schuldners in welchem Abstand?
17. Januar 2014
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Frage vom 17. Januar 2014 | 11:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe der EV des Schuldners in welchem Abstand?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2014 | 12:25
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
s. § 802d ZPO
= 2 J. (neues Recht seit 1.1.2013).
Wurde bereits vor dem 1.1.2013 (altes Recht) die EV vom Schuldner abgegeben, dann bleibt es bei den 3 J. (Übergangsregelung / Vertrauensschutz).
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