Abfindungssteuer und Insolvenzmasse

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
exter41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindungssteuer und Insolvenzmasse

Ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Die Insolvenzmasse beläuft sich auf ca. 60.000 Euro. Wahrscheinlich werde ich aus meinem derzeitigen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden und eine Abfindung von 100.000 Euro bekommen. Von diesen 100.000 werden sofort die 60.000 an den Insolvenzverwalter geschickt. Ich werde dieses Geld also nie sehen, sondern nur 40.000 Euro.

Werde ich zum Jahresende die Steuer nun von zusätzlichen 100.000 Euro oder von 40.000 Euro zahlen müssen?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Einkommensteuer fällt auf die 100.000€ an, so dass nach Zahlung Deiner Schulden nichts oder nur sehr wenig übrig bleibt.

Der AG wird die Steuer übrigens direkt an das Finanzamt abführen, so dass Du nur den übrig bleibenden Netto-Betrag ausgezahlt erhälst.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.346 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen