Abfindung für rentennahe Jahrgänge

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)
Abfindung für rentennahe Jahrgänge

Guten Abend,

normalerweise gilt für eine Abfindung als Daumenwert ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, damit beispielsweise ein Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Gibt es für rentennahe Jahrgänge ebenfalls irgendeine Faustformel, die z.B. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Rentennähe etc. berücksichtigt?

Viele Grüße

Nervin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt keine Faustformel oder andere Regeln für "rentennahe" Jahrgänge. Die Betriesbzugehörigkeit wird ja bei der üblichen Berechnung sowieso berücksichtigt.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei rentennahen Jahrgängen ist eher zur verzeichnen, dass die Abfindungshöhen häufig nicht nach der Faustformel für die sog. Regelabfindung berechnet werden. Da kommen dann auch häufig Überlegungen dergestalt, dass geguckt wird, in welchem Umfang der AN bis zum tatsächlichen Renteneintritt Nachteile hat und das wird dann ausgeglichen. z.B. Differenz zwischen ALG und regelmäßigem Nettogehalt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

In dem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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